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Hallo, vor etwa einem Monat wurde ich mit einer geringen Menge Marihuana (höchstens fünf Gramm) erwischt und wurde somit beschuldigt, gegen das Betäubungsmittelgesetz versoßen zu haben. Es kam zu einer Vorladung bei der örtlichen Polizeistelle. Dort habe ich meine Aussagen gemacht und mir wurde gesagt, dass mein Fall nun von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Ich bin Ersttäter und hätte somit noch die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird.
Jetzt wollte ich mit meinem Führerschein beginnen (Theorieprüfung 29.), als heute mein Fahrlehrer anruft und fragt, wo mein Prüfautrag bleibt. Ich rief die Führerscheinstelle an und die meinten, dass das wohl noch ein paar Tage dauern kann, da sie auf das Urteil der Staatanwaltschaft warten. Nun habe ich meinen Fahrschulkurs aufgrund der mangelnden Zeit verschoben.
Meine Fragen:
1) Dass das Verfahren fallen gelassen wird, wäre ja der Optimalfall, dann könnte ich ja meinen Führerschein fortsetzen, wenn ich ein ärztliches Gutachten durchführen lasse?
2) Was beinhaltet dieses äG? Einmalige Urinprobe oder doch ein Drogenscreening über einen längeren Zeitraum? Ich denke, dass eine Haaranalyse doch schon unwahrscheinlich ist oder?
3) Obwohl das mein Erstantrag des FS ist und ich Ersttäter bin, kann dennoch eine MPU auf mich zukommen? Oder gilt das nur, wenn man aktiv berauscht im Verkehr aufgegriffen wird?
Ich habe so viele Fragen, doch kenne mich nicht mit der Materie aus. Was wird nun auf mich zukommen? Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

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