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Hallo,

Fall:
Dem Vertragspartner (Agent) des Lieferanten wurde ‘Deutschland’ als Vertriebsgebiet (und die dort befindlichen Kunden des Lieferanten) zuerteilt.
Der Kunde des Lieferanten (ist in der Schweiz); Rechnungsadresse ist in der Schweiz. Jedoch ist der Bestimmungsort der Ware ein Lager des Kunden in Deutschland (Lieferschein für Deutschland ausgestellt).

Frage:
1.Welcher Tatbestand ist ausschlaggebend im Vertrag (zwischen Lieferanten und Agent) für die Bestimmung des Vertriebsgebietes: Rechnungsadresse oder Versandadresse ?
2. Hat der Agent ein Recht auf Provision ?

Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen.

Bora Sanduvaç

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