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Guten Tag meine Damen und Herren.
Ich hätte da eine etwas knifflige Frage an euch die mir meine momentane Situation sehr schwierig macht.
Ich wurde mehrmals für den Verstoß des BtmG verurteilt (Bayern).
Ich bin nun auf Bewährung mit Konsumverbot von Rauschgift unter anderem Cannabis.
Nun habe ich seit neustem ein Attest von einem Privatarzt für den medizinischen Gebrauch von Cannabis und habe dies meiner Bewährungshelferin vorgelegt, welche natürlich nicht sehr begeistert war aufgrund davon, dass das meine erste Option sei und ich keine anderen Therapiemethoden wegen meiner Depressionen probiert hatte.
Nun meine Frage, dürfte der Richter mir den Konsum dennoch verbieten?

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