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Hallo,
angenommen es wurde im Februar auf einer Messe ein Wohnmobil bestellt, Liefertermin Juni/Juli. Vorort beim Händler wurde ein paar Tage später dann ein Wohnmobil gleicher Marke, stärkeres Chassis für ein wenig mehr Geld angeboten – Angebot angenommen, der Liefertermin war dann hinfällig, das Wohnmobil war sofort verfügbar (ein nicht formeller Brief wurde aufgesetzt). Es wurden noch einige Modifikationen bzw. Einbauten auf Kundenwunsch am Mobil vorgenommen, das Mobil stand auf dem Händler Gelände. Vor zwei Wochen wurde das Mobil dann vorort beim Händler geklaut. Ein identisches Wohnmobil hatte der Händler nicht im Bestand, nur Ähnliche oder welche zu erheblich höheren Preisen. Eine Übergabe des Mobils hatte noch nicht stattgefunden, ein Kaufvertrag war noch nicht unterschrieben, lediglich eine “Bestellung” war getätigt und eine Anzahlung von 10% des Kaufpreis. Es wurde sich bei anderen Händlern umgesehen, ein noch passenderes Modell ins Auge gefasst. Beim ersten Gespräch nach dem Klau mit dem Händler hieß es, man können vom Kaufvertrag zurücktreten. Im heutigen Telefonat war die Rede davon, dass ein Rücktritt “nicht so einfach möglich und mit hohen Kosten verbunden” wäre. Es könne kurzfristig ein Wohnmobil wie es bestellt wurde besorgt werden. Vor der Aussage des Käufers ‘Rücktritt von Kaufvertrag’ wurde dieses Angebot noch nicht unterbreitet. Nun die Frage: Ist es rein rechtlich möglich unter diesen Umständen von der Bestellung/Kaufvertrag zurückzutreten? Muss der Käufer, das nachbestellte Wohnmobil nehmen?
Vielen Dank für Antworten

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