0
0 Comments

Guten Abend zusammen,

Person A parkt auf einem Firmenparkplatz seines Arbeitgebers (keine Zugangskontrolle).

Zum Feierabend findet Person A auf seiner Windschutzscheibe Dreck mit Steinen vor. Diese wurden drauf gelegt und kreisförmig über die Scheibe bewegt was zu sichtbaren Kratzern der Scheibe geführt hat.

Der Arbeitgeber sagt das die Haftpflichtversicherung der Firma den Schaden nur zahlt wenn Person A den Täter aus der Firma benennen kann (was Person A natürlich nicht kann).

Muss der Arbeitgeber für den Schaden am Fahrzeug aufkommen weil das auf dem Firmenparkplatz passiert ist?
Es gibt keine Kameras auf dem Parkplatz und kein Personal das den überwacht.

Danke für eure Hilfe.

Changed status to publish