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Ich habe mir vor 3 Monaten einen Gebrauchtwagen(VW Golf Variant, Kombi, Baujahr 2007, 76000Km) beim Händler gekauft.
Dieser blieb liegen und es stellte sich herraus das dieser einen Kupplungsschaden hat.
Ich vertrat die Ansicht der Händler müsse diesen beheben da er in der Gewährleistung steht. Er weigert sich.
Momentan ist der Wagen bereits von ihm repariert worden und ich soll die Kosten der Reparatur tragen (571€).
Während der Zeit fande ich heraus das der Wagen 2 Jahre vor meinem Kauf einen Unfall hatte welcher sich auf ca. 5000€ belief.
Der Händler hatte mir diesen aber als Unfallfrei verkauft. Im Kaufvertrag ist nichts dazu vermerkt.
Er behaart aber darauf das er mir den Wagen mit “Vorschaden unbekannt” verkauft hat.
Auszug aus einer Mail vom Händler:
Vorab wurde das Fahrzeug als Vorschaden Unbekannt verkauft. Dies wurde auch ausdrücklich
vor dem Fahrzeugkauf darauf hingewiesen. Das Fahrzeug wurde auch nicht als Unfallfreies Fahrzeug
verkauft. Aufgrund der Tatsache, dass wir alle Fahrzeuge von diversen Händlern als
Vorschaden unbekannt bekommen (Wir als Händler sind zudem auch selbst
zwischen Verkäufer), so verkaufen wir alle Fahrzeuge als Vorschaden unbekannt
weiter. Sie können zudem gerne auf unsere Homepage nachschauen,
keins unserer Fahrzeuge ist als Unfallfrei inseriert.
Laut Lackdichtemessgerät sind auch keine Auffälligkeiten vorhanden, die zu
einem Unfallschaden andeuten, sprich Spachtelmasse, unkorrekter Spaltmaß
oder Indizien auf unfachmännische Reparatur.
Die kosten für den eigenverschuldete Kupplungsverschleiß wurde zu Beginn vom
Käufer bestätigt, dass dieser die Kosten ersetzen wird. Ergänzend hat der
eigenverschuldeten Kupplungsverschleiß auch zu dem Getriebeschaden geführt.
Zu Beginn wurde aufgrund von Einsicht, bestätigt, dass der Kunde die
Materialkosten für den Verschleißteil (Kupplung) in Höhe von 571,20€ übernimmt
Auf Kulanz wurde von uns erwartet, auf die Zahlung von der Kupplung zu
verzichten, als dies verneint wurde, kommt jetzt der Vorwurf dass wir
ein Unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft haben sollen. Dies sehen wir
nicht ein.
Bevor die Kosten für die Reparatur feststanden, sagte ich dem Händler das ich diese übernehmen würde,
er solle mir aber bevor die Reparatur beginnt sagen was eigentlich zu Zahlen ist. Da dies über eine Woche dauerte, machte ich mich schlau
und erfuhr das der Händler eigentlich in der Gewährleistung steht. Da bekam ich eine Email das der Wagen plötzlich repariert sei und ich nun 571€ an den Händler zahlen soll. Kurz darauf fanden wir heraus das der Wagen bereits einen Unfall in der Vergangenheit hatte. Dieses konnte ich herausfinden als ich die Fahrgestellnummer überprüft habe.
Ich stehe jetzt vor der Entscheidung ob ich vor Gericht gehe oder einfach die Rechnung zahlen soll.
Eigentlich will ich den Wagen nicht wieder haben, aber es würden natürlich hohe Gerichtskosten entstehen.
Kann der Händler sich mit den Infos oben rausreden?
Hab ich überhaupt eine Chance?
Danke fürs Lesen.

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