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Ich beziehe eine monatliche betriebliche Rente von knapp 180 Euro pro Monat. Ich wollte gerne den Vertrag auflösen und eine Abschlagszahlung für die noch ausstehenden Rentenzahlungen bekommen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung Gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG gilt, dass laufende Renten abgefunden werden können, wenn sie 1% der monatlichen Bezugsgröße West nicht übersteigen und meine Rente übersteigt wohl diese Bezugsgröße. Ist diese Aussage richtig?

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