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Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgende Situation: Ich bin als studentische Aushilfe bzw. als Werksstudent mit Unterbrechungen seit 2015 auf Stundenbasis beschäftigt (10-20 Stunden die Woche).
Ende 2017 läuft mein dezeitiger Vertrag aus und mich beschäftigt die Frage, ob mein Vertrag nicht automatisch ab einer Beschäftigungsdauer von über 2 Jahren in einen unbefristeten Vertrag übergeht. Des Weiteren frage ich mich auch, ob es relevant ist, dass ich von 2015 auf 2016 die Abteilung gewechselt habe.
Hier der genaue zeitliche Verlauf:

Mail 2015 bis Dezember 2015 in der ehemaligen Abteilung, Vertrag ausgelaufen
Februar 2016 bis Dezember 2016 in der derzeitigen Abteilung, Vertrag ausgelaufen
Januar 2017 bis Dezmeber 2017, akuteller Vertrag

Die Gesamtbeschäftigungsdauer liegt hier ja über 24 Monate.
Ist der Abteilungswechsel relevant?
Die Verträge waren bzw. sind auch keine Verträge mit Sachgrund.
Ich habe mich ein wenig eingelesen, bin aber ja kein Fachmann und würde mich daher über eine
fachliche Bewertung der Situation sehr freuen.
Ich bedanke mich vielmals.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel S.