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Ich habe bei einem Online Shop einen Monitor bestellt für 719,95€ + Paypal Gebühren = 733,63.
Ich habe eine Vertragsbestätigung bekommen in der auch steht: “Bei Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.”
Das Geld wurde von meiner Kreditkarte abgebucht.

4 Tage nach dem Kauf, bekomme ich einen Brief mit einer “Irrtumsanfechtung” “Wir erklären die Irrtumsanfechtung der von uns abgegbeenen Erklärung wegen des Datenübermittlungsfehlers in deren ECT gem. § 120 BGB und höchstvorsorglich die Loslösung von dem Vertrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.”

Ich bin sicher, dass der Preis von 719,95 automatisch durch deren System gesetzt wurde, nachdem ein Amazon Marketplace Verkäufer einen Preis von 720€ angeboten hat. Dabei spielt es doch keine Rolle, ob das Angebot seriös war oder nicht. Der Preis von 719,95€ kam nicht zufällig durch einen Datenübermittlungsfehler zu stande, sondern es wurde auf dieses andere Angebot reagiert, um den besten Preis anzubieten. Ob dies automatisch oder manuell geschieht, spielt dabei keine Rolle, denn auch eine maschinell abgegebene Willenserklärung ist eine gültige Willenserklärung.

Oder liege ich mit meinen Annahmen falsch ?

Ich habe dem Online Shop eine Frist bis zum 19.05.2017 gesetzt, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.
Das Geld habe ich einen Tag nachdem die Irrtumsanfechtung einging zurück bekommen, ich musste dennoch Zinsen auf meiner Kreditkarte dafür zahlen. Blöderweise hatte ich meinen alten Monitor bereits einen Tag bevor der Brief bei mir ankam verkauft.

Bisher hat sich der Online Shop nicht zu meiner Frist-Setzung gemeldet. Wenn Sie mich ignorieren sollten, werde ich wohl klagen müssen. In der Zwischenzeit habe ich auch schon Beweise und Zeugen gefunden, die Belegen, dass es zum gleichen Zeitpunkt ein Angebot bei Amazon Marketplace gab, welches durch den Online Shop nur um wenige Cent unterboten wurde.