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Familienrecht

Umgangsregelung – Welches Elternteil darf mit den Kindern Weihnachten verbringen ?

Mann und Frau haben sich getrennt, das Kind lebt bei einen Elternteil, aber auch das andere Elternteil hat ein Recht darauf das Kind zusehen. Besonders zur Weihnachtszeit, dem Fest der Liebe und Familie, möchte man sein Kind um sich haben. Wie können sich die getrennten Eltern einigen und was muss bei einer Umgangsregelung beachtet werden?

Was ist eine Umgangsregelung?


In der Umgangsregelung wird festgelegt welches Elternteil das gemeinsame Kind wann und wie oft sehen kann. Dies ist nicht nur für die Eltern wichtig, sondern insbesondere für das Kind. Es ist Pflicht beider Eltern an der Erziehung des Kindes teilzunehmen und die Bedürfnisse des Kindes zu befriedigen. In einer Umgangsregelung kann der Grundstein dafür gelegt werden.
In einer solchen Umgangsregelung steht wer zum Umgang berechtigt ist, dies können nicht nur Eltern sein, sondern auch Geschwister, Groß- und Pflegeeltern. Und wann dieser Umgang erfolgt, einmal die Woche, jedes Wochenende und wie lange dieser Besuch stattfindet.
Besonders zu Feiertagen oder in den Ferien ist es wichtig die Umgangsregelung gut zu strukturieren, so kann sichergestellt werden, dass beide Elternteile und das Kind die freie Zeit optimal miteinander nutzen. So ist es zum Beispiel möglich dass das Kind Heiligabend bei der Mutter ist und die beiden Weihnachtsfeiertage beim Vater.

Welches Elternteil hat Anspruch auf den Aufenthalt des Kindes?


Das Kind lebt entweder bei der Mutter oder dem Vater, dieses Elternteil hat den Hauptanspruch auf den Aufenthalt des Kindes. In der Umgangsregelung wird jedoch festgelegt dass das andere Elternteil nicht ohne dem Kind auskommen muss. Sollte es beispielsweise geregelt sein, dass das Kind bei der Mutter lebt, den Vater aber jedes Wochenende sieht, so hat der Vater das Recht sein Kind auch jedes Wochenende zu sehen. Dies kann ihm nicht vorenthalten werden. Außerhalb diesen Besuchsrecht muss auf das Recht auf Telefonkontakt bestehen. Das Kind muss mit jeden Elternteil so kommunizieren müssen, wie es beliebt. Die Erziehung des Kindes und soziale Bindung muss zu jeder Zeit im Vordergrund stehen.

Was muss bei einer Umgangsregelung beachtet werden?


Die Umgangsregelung orientiert sich am Alter des Kindes. In jungen Jahren ist es klug die Besuche oft aber recht kurz zu halten. Da ein Kind ab ungefähr drei Jahren Gespräche und Diskussionen mitbekommt und auch daran teilnehmen kann, es ist wichtig den Einfluss beider Eltern zu gewährleisten.

Im Alter von 10-15 Jahren sind die Kinder dann in der Lage die Beziehungen zu den jeweiligen Elternteilen besser einschätzen zu können. In dieser Zeit ist es wichtig dem Kind selbst die Kontrolle über den Kontakt zu geben. Je älter es wird desto mehr muss es sich selbst verwirklichen.
Wichtig ist auch sich über die Zeit der Umgangsregelung einig zu sein, wann dürfen sich Kind und das auswärtig lebende Elternteil sehen? Hier ist es wichtig klare Regeln festzulegen um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.
Auch der Inhalt des Umgangs sollte geregelt werden, wer ist für die Abholung zuständig? Welche Unternehmungen sollen stattfinden? All diese Fragen können in einer Umgangsregelung festgelegt werden.
Die entstehenden Kosten werden vom Umgangsberechtigter getragen. So muss dieser Fahrtkosten und  ähnliches zahlen. Die Ausnahme besteht nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Umgangsberechtigter nicht erlaubt. Dann muss das Elternteil bei dem das Kind lebt aushelfen. 

Was wenn keine Einigung gefunden wird?


Sollten sich die Eltern nicht mit der Umgangsregelung einigen können, so kann ein Familienanwalt zu Rate gezogen werden. Dieser kann den Fall bis vor das Familiengericht bringen oder bei der Einigung helfen. Ein Mediator zur Streitschlichtung kann ebenfalls befragt werden.
Das Jugendamt ist ein weiterer Ansprechpartner und kann durch Befragung des Kindes herausfinden, was die beste Lösung ist. Wichtig ist auch hier nicht das Kind in die Streitigkeiten mit einzubeziehen. 

Fazit

Wenn Eltern sich trennen haben beide das Recht ihr Kind zu sehen, der Kontakt zu beiden Elternteilen ist aber auch für das Kind enorm wichtig. In einer Umgangsregelung werden alle wichtigen Punkte festgelegt, die diese Thematik betreffen.
Vor allem zur Weihnachtszeit ist es wichtig dass das Kind Zeit mit beiden Eltern verbringen kann, so kann es Heiligabend bei dem einen Elternteil sein und die anderen beiden Weihnachtsfeiertage beim anderen Elternteil.
Sollte eine Einigung schwer fallen, so kann das Jugendamt oder ein Anwalt beim verfassen einer Umgangsregelung helfen.

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