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Pflichten in einer Ehe – Die wichtigsten Fakten

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Pflichten in einer Ehe – Endlich ist der große Tag gekommen und die Hochzeitsglocken läuten. Monatelang traf man Vorbereitungen und nun sitzt man endlich hier und feiert die Trauung als neuen Schritt in eine gemeinsame Zukunft. Etwa 400 000 Liebende geben sich in Deutschland jährlich das Jawort. Leider vergeht die anfängliche Euphorie schneller als man denkt und der Alltag bricht herein.
Da haben viele Eheleute mit täglichen Streitigkeiten zu kämpfen. Die Liebe versteckt sich langsam, doch eins bleibt: eheliche Pflichten.

Ehegatten bilden eine Hausgemeinschaft

Entscheidet man sich zur Eheschließung, wohnt aber noch nicht gemeinsam, kommt früher oder später die Frage nach einem gemeinsam gewählten Wohnsitz. Eheleute sind nach der Trauung dazu verpflichtet, eine gemeinsame Lebensgemeinschaft aufzubauen. Nach dem Gesetz gehört auch das Zusammenwohnen und die Führung eines gemeinschaftlichen Haushaltes dazu. §1353 Bürgerliches Gesetzbuch besagt, dass Ehepartner verpflichtet sind, für den jeweils anderen Part Verantwortung zu tragen. Es gibt aber auch Ausnahmen für die häusliche Gemeinschaft, wenn zum Beispiel der Beruf ein gemeinsames Wohnen nicht zulässt. Das Recht erkennt hier auch moderne Lebensformen an, da die heutigen Kommunikationstechniken dennoch die Eheführung ermöglichen.

Der §1353a BGB besagt aber, dass bei Nichtführung eines gemeinsamen Lebens die Ehe als Scheinehe angenommen werden kann. Das bedeutet eine zwar formal rechtmäßige Ehe, aber diese verfolgt nicht den Zweck einer gemeinsamen Lebensgemeinschaft. Diese möchte durch die Eheschließung nur rechtliche Vorteile entnehmen.  Solche sind nach dem Gesetz aufhebbar.

Thema Familienplanung in einer Ehe

Früher galt in der Ehe das Kinderkriegen als oberste Funktion und Zweck. Hatten die Partner kein Interesse an Kindern, galt solch eine Partnerschaft als rechtlich unwirksam.
Heute ist das ganze anders: es besteht keine Pflicht zum Kinderkriegen.
Die heutigen Konflikte drehen sich eher um die Frage, wie weit die unterschiedlichen Kinderwünsche miteinander vereinbar sind. Somit ergibt sich daraus die Möglichkeit der Verweigerung des Familiennachwuchses.

Sex während der Ehe

Mit dem im Jahr 1966 gefallen Urteil des Bundesgerichtshofs sah dieser den ehelichen Beischlaf als eine Pflicht während der Ehe an. Die Geschlechtsgemeinschaft dient der Befriedigung eines natürlichen Geschlechtstriebs und muss als Grundprinzip der Ehe gewährt werden. Die Gerichte haben entschieden, dass keine Eheverträge diese Verpflichtung auslöschen können. Jedem ist aber wohl klar, dass der Anspruch auf Sex rechtlich gesehen nicht durchsetzbar ist und unter Anwendung von Zwang strafbar ist.
Eine weitere Pflicht in diesem Zusammenhang ist die Treuepflicht, denn das Fremdgehen widerspricht den Grundsätzen der Ehe.

Gegenseitige Fürsorge und Beistand

Das gegenseitige Kümmern und Dasein bezieht sich nicht nur auf die Ehepartner, sondern auch auf Kinder, Vermögen und andere Beteiligte. (§1353d BGB) – und das in allen denkbaren Lebenslagen.
Aus diesem Grundsatz ergibt sich gleichzeitig die Rücksichtnahmepflicht des §1353e BGB und Achtung von Würde und Ehre. Würdeverletzendes Verhalten muss unterbunden werden. Die Pflicht zur Fürsorge und Rücksichtnahme endet aber mit einer Scheidung auch nicht, sondern besteht minimiert fort.

Gewährung des persönlichen Freiraums

Trotz Ehe liegt um die Eheleute kein Käfig herum. Persönliche Aktivitäten und Freiräume müssen gewährt und dürfen nicht verletzen werden. Ein Beispiel hierfür ist das in der Ehe herrschendes Briefgeheimnis, welches einige Partner strikt bewahren, sowie religiöse Differenzen. Die Gewährung der Freiheiten streckt sich über alle Lebensbereiche hinaus.

Besteht eine Ringpflicht?

In Deutschland gibt es keine Pflicht, die Eheringe festlegt. Es ist eher eine Traditionssache und ein symbolischer Akt, denn schon in der Antike wurden Trauringe von den Ägyptern verwendet, da ein Ring die Verbindung zwischen der Ader des Fingers direkt ins Herz herstellt.

Vertretung des Ehegatten

Hier immer Vorsicht, eine Ehe ist keine sofortige Ermächtigung zur gegenseitigen Vertretung ohne spezielle Erlaubnis. Nur bei Alltagsschäften und Geschäften, die den täglichen gemeinsamen Lebensbedarf betreffen, darf man sich gegenseitig vertreten. Solche Beispiele sind simpel: Einkauf oder Beauftragen von Reparaturen in der Wohnung. Bei Kapitalsachen gibt es kein Vertretungsrecht.

Unterhaltspflicht in der Ehe

Wurde die Eheschließung vollzogen, sind beide Partner gegenüber dem anderen verpflichtet, den Unterhalt beizusteuern. Jedes Vermögen wird zum Unterhalt der gemeinsamen Lebensumstände beigetragen. In vielen Familien werden aber abweichende Regelungen getroffen, in denen nur ein Teil beschäftigt ist.

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