Startseite » Erbrecht » Das Berliner Testament – wie funktioniert das?
Erbrecht

Das Berliner Testament – wie funktioniert das?

© stockWERK / Fotolia

Was ist das Berliner Testament? – Das sogenannte Berliner Testament (auch Ehegattentestament) ist eine eher traditionelle Form der Erbregelung und soll der finanziellen Absicherung des Ehepartners nach dem Tod des Gatten dienen. Doch heutzutage ist diese Form des Testaments durch das deutsche Erbrecht nur erschwert durchführbar. Wie das Berliner Testament unter Einbeziehung der heutigen Rechtslage gestaltet werden kann, aber auch welche Nachteile dies für die Kinder haben kann, erklärt wir Ihnen hier!

Grundproblem: Lebensstandard des Ehepartners

Beim Ableben eines Ehegatten gilt zunächst die gesetzliche Erbfolge, falls kein Testament aufgesetzt wurde. Daraus folgt in der Regel eine Erbengemeinschaft des verbliebenen Partners mit den Kindern, was die Erbschaft des Partners stark schmälern kann. Nicht selten ist es dann der Fall, dass das Vermögen des Paares (dann des Partners) nicht derart wesentlich den Wert des Eigenheims übersteigt, so dass zumindest nach dem gesetzlichen Regelfall das Elternhaus verkauft werden muss, um die Erbansprüche der Kinder zu bedienen. Um dies zu verhindern und dem Partner eine angemessene Zukunft zu sichern, kann ein gemeinschaftliches Testament in Form des Berliner Testaments ratsam sein.

Ein gemeinschaftliches Testament – geht das überhaupt?

Viele Ehepaare leben schon Jahrzehnte lang zusammen und betrachten ganz selbstverständlich ihr Vermögen als partnerschaftliches Gemeinschaftsvermögen. Rechtlich gesehen besteht jedoch eigentlich nach wie vor eine gewisse Vermögenstrennung. Dennoch möchten Ehepaare und auch eingetragene Lebenspartner gemeinsam über das zu hinterlassende Erbe entscheiden.

Dafür gibt es das sogenannte Gemeinschaftstestament, welches den letzten Willen des Paares aufführt. Dieses kann gemäß §2267 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eigenhändig von einem Partner aufgesetzt werden, wenn der andere die Erklärung mit vollem Namen unterzeichnet. Zwar ist dies die bei weitem häufigste Form des Gemeinschaftstestaments, doch wer sichergehen möchte, kann auch einen Notar aufsuchen. Dort wird ein sogenanntes öffentliches Testament erstellt, welches kraft notarieller Beurkundung in aller Regel wasserdicht ist und vom Notar meist amtlich verwahrt wird. Nachteil ist hierbei allerdings die Notargebühr, welche sich nach dem zu beerbenden Vermögen richtet.

Das Berliner Testament – Sonderform des Gemeinschaftstestaments

Wie bereits angeklungen stellt das sogenannte Berliner Testament nicht eine eigenständige Art des Testaments dar, sondern ist vielmehr eine Variante des Gemeinschaftstestaments.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen knapp zusammenfassbar: Die Kinder sollten als Schlusserben eingesetzt werden, welche die Erbschaft erhalten, sobald beide Ehepartner gestorben sind. Nach dem Tod eines Ehegatten soll der Nachlass zunächst an den Partner gehen, um dessen Lebensstandard weiterhin gewährleisten zu können.

Juristisch gesehen setzen sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben (so genannte „befreite Vorerben“) ein und bestimmen kraft Testament nach dem Tode beider Partner die Beerbung der Kinder.

Gemeinschaftstestamente jedweder Form sind grundsätzlich gemäß §2077 BGB nach einer rechtskräftigen Scheidung vor dem Tod eines der Erblasser unwirksam.

Rechtliche Folgen des Berliner Testaments für die Eltern

Ein gemeinschaftliches Testament nach Berliner Variante hat für die Ehepartner rechtliche Konsequenzen, da es sich hierbei grundsätzlich um Verfügungen handelt, welche ein Partner nicht ohne den anderen gemacht hätte. Damit handelt es sich um sogenannte wechselseitige Verfügungen, welche eine juristisch besondere Bindungswirkung der Ehegatten entfaltet:

  • Ein Widerruf solcher wechselseitiger Verfügungen ist somit in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Hierfür bedarf es der Erstellung eines neuen gemeinschaftlichen Testaments oder der Vernichtung des alten. Notariell erstellte öffentliche Gemeinschaftstestament müssen durch Erklärung vor dem Notar aufgehoben werden.
  • Ein einseitiger Widerruf durch einen Partner ist lediglich zu Lebzeiten des anderen Partners möglich. Hierfür bedarf es immer der notariellen Beurkundung, auch bei eigenhändig verfassten Berliner Gemeinschaftstestamten. Anschließend ist der Widerruf dem anderen Ehegatten zu erklären.
  • Das Widerrufsrecht erlischt regelmäßig mit dem Tod eines Ehepartners. Damit entfaltet die nicht widerrufene testamentarische Verfügung ihre rechtliche Wirkung und bindet den verbliebenen Ehegatten und die anderen Erben.

Bedeutung des Berliner Testaments für die Kinder

Ein Berliner Testament bedeutet zunächst für die Kinder eine Enterbung im Falle des Todes des ersten Partners. Allerdings ist dies leicht relativierbar durch die Bestimmungen der Pflichtteilsregelungen aus dem deutschen Erbrecht. Demnach steht einem nahverwandtem Erben (was die Kinder regelmäßig sind) die Hälfte des Erbteils aus der gesetzlichen Erbfolge, also dem, was sie ohne Testament geerbt hätten, zu. Diese Pflichtteile müssen allerdings stets Bar beglichen werden, was oft zwangsläufig zu einem Verkauf des Elternhauses oder anderen gebundenen Kapitals führt.

Um diesem Fall vorzubeugen gibt es die Möglichkeit einer Pflichtteilsverzichtserklärung durch die Kinder. Allerdings gestaltet es sich nicht immer unproblematisch, dies mit den Kindern zu vereinbaren.

Daher gibt es die Gestaltungsalternative der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel. Demnach wird verfügt, dass ein Kind (und dessen Nachkommen), welches nach dem Tod des ersten Partners seinen Pflichtteil fordert, beim Tod des zweiten Elternteils enterbt. Diese Strafklausel bleibt natürlich nicht unberührt von den Pflichtteilregelungen. Das bedeutet, dass ein Kind zwar den Pflichtteil aus der Erbschaft des zuerst gestorbenen Elternteils fordern kann, damit sich allerdings selbst enterbt und beim Tod des zweiten Elternteils lediglich erneuten Anspruch auf den Pflichtteil hat. Damit stellt sich ein Kind in den allermeisten Fällen erheblich schlechter, wenn es den Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils fordert.

Eine teils gravierende Verschärfung obig aufgeführter Strafklausel ist die Jastrow’sche Formel. Einer solchen Klausel zufolge werden diejenigen Abkömmlinge, die den Pflichtteil beim Tod des ersten Partners ausschlagen, damit belohnt, dass Ihnen aus dieser Erbschaft ein Geldvermächtnis (meist in Höhe des gesetzlichen Erbteils) zugesprochen wird. Diese Vermächtnisse fallen allerdings erst mit dem Tod des Längstlebenden an (§2181 BGB). Dadurch wird beim Tod des letztsterbenden Ehepartners die Erbschaft für die „ungeduldigen“ Kinder nochmals geschmälert.

Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist am ehesten mit steuerlichen Nachteilen behaftet. Grundsätzlich gibt es nämlich für die Erbschaft einen steuerlichen Freibetrag von 400.000€ pro Kind und Erbfall. Die Vorzüge dieser Freibeträge entfallen allerdings bei einem Berliner Testament, da der verbliebene Ehegatte als Alleinerbe einen weit höheren Betrag erbt. Dabei kann der letztsterbende Partner den Freibetrag überschreiten und muss folglich eine Erbschaftsteuer entrichten. Beim Tod des letzten Ehepartners wird zwar der Freibetrag der Kinder wieder relevant, allerdings wurde dieser insgesamt nur bei einem Erbfall wirksam eingesetzt.

Fazit

Das Berliner Testament ist ein probates Mittel, um dem letztsterbenden Ehepartner einen angemessen Lebensstandard zu sichern und ihm auch den Weiterbestand zu Lebzeiten von gebundenem Kapital, vor allem in Immobilien, zu gewährleisten. Pflichtteilsregelungen aus dem gesetzlichen Erbrecht können durch Strafklauseln vorgebeugt werden.

Vor allem dann, wenn Strafklauseln eingesetzt werden sollen, empfiehlt es sich unbedingt, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren oder das Gemeinschaftstestament mit einem Notar aufzusetzen. Damit können Sie das Thema Erbschaft in der Gewissheit ad acta legen, dass Sie ein sicheres und rechtskräftiges Testament haben.

5/5 - (2 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Das Berliner Testament – wie funktioniert das?

Send this to a friend