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WhatsApp Urteil – drohen Abmahnungen? Rechtsverletzung?

Das Urteil vom Amtsgericht Bad Hersfeld schlug in den Medien hohe Wellen und viele diskutieren bis heute über das Thema, ob bei der Benutzung von WhatsApp eine Rechtsverletzung begangen wird. Das Amtsgericht urteilte, dass der Messenger – Dienst illegal ist und wer ihn benutzt, begeht auch eine Rechtsverletzung! Doch was ist eigentlich passiert, und was sind die Folgen?

Was hat das Ganze mit WhatsApp zu tun?

Im verhandelten Fall ging es ursprünglich um eine Familienstreitigkeit der zwei getrenntlebenden Eltern eines 10jährigen Sohnes. Dieser nutze sehr häufig WhatsApp, um mit Freunden und Familie zu kommunizieren, was dem Vater allerdings nicht gefiel, da der WhatsApp Dienst Daten (wie Telefonnummern) im Hintergrund an das Unternehmen übersendet. Deshalb klagte er gegen die Mutter, da sie ihren Sohn nicht korrekt im Umgang mit dem Smartphone inklusive WhatsApp belehrte und der Sohn so einer möglichen Abmahnung ausgesetzt war. Das Gericht verurteilte sie jetzt dazu, alle Handy Kontakte ihres Sohnes um Zustimmung zu bitten, damit dieser weiterhin den Dienst legal nutzen kann und keine Rechtsverletzung begeht.

Was ist jetzt genau die Rechtsverletzung?

Allein in Deutschland verwenden unzählige Millionen Menschen täglich WhatsApp, doch die meisten werden dabei eine Rechtsverletzung begehen, ohne es eigentlich zu wissen. Das Problem besteht darin, dass WhatsApp die gespeicherten Kontaktdaten des Nutzers an sich selbst weiterleitet, unabhängig davon ob der andere überhaupt selbst WhatsApp verwendet und dies überhaupt möchte. In den AGB steht, dass jeder Benutzer die Erlaubnis besitzt, die Daten der Anderen einfach weiterzugeben und zudem mit Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden ist.

Die Tatsache, dass kaum jemand die AGB liest, ist ein offenes Geheimnis, es wird blind zugestimmt, sonst wäre eine Nutzung auch unmöglich. Datenschützer betrachten die AGB kritisch, denn es wurde auch noch keine gerichtliche Entscheidung getroffen, ob diese denn überhaupt wirksam sind.

Das Gericht berief sich in diesem Fall auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, im speziellen auf die informelle Selbstbestimmung. Da dies sehr allgemein gehalten ist, ist es präziser, sich am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu orientieren.

Es regelt z.B.: die Weitergabe von Daten. Wobei diese Weitergabe nicht ausschließlich für “persönliche oder familiäre Zwecke” erfolgt. Im Fall von WhatsApp wird eine komplette Sammlung an Daten( z.B. Telefonnummern von gespeicherten Kontakten) an das Unternehmen übermittelt.

Um es zu legalisieren, müsste entweder ein Gesetz dies erlauben bzw. eine Erlaubnis von jedem persönlich eingeholt werden, mit dem man befreundet ist. Ein Gesetz, dass dies erlauben würde, ist aktuell nicht vorhanden.

Droht mir jetzt eine Abmahnung?

Rein theoretisch wäre dies möglich, da dieses Urteil ein großes Medienecho erfahren hat und somit auch erstmals die breite Masse der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht hat, was eigentlich mit unseren Daten passiert.

Die Frage ist natürlich, wer auf die Idee kommen sollte und jetzt beginnt, seine Familie und Freunde massenhaft abzumahnen und sich damit selbst ins Visier einer möglichen Abmahnung begibt.

Außerdem handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil eines Amtsgerichts ohne andere Gerichte an diese Entscheidung zu binden, daher ist das Risiko im rein privaten Bereich eher gering.

Ein rechtlich höheres Risiko besteht bei Berufsgruppen wie Anwälten, Bankangestellten oder Versicherungsmaklern, welche einen großen Kundenstamm haben.

Sie sollten WhatsApp vorsorglich nicht auf ihrem Diensthandy installieren, da sie möglicherweise als “verlängerter Arm” von WhatsApp zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Was kann dagegen getan werden?

Die einfachste aber zugleich umständlichste Methode wäre, sich von allen Kontakten die Zustimmung zu holen, um absolut auf der sicheren Seite zu sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, anstatt WhatsApp andere Messenger zu verwenden, die keine Datenweitergabe betreiben. Hier sollten Sie dann aufmerksam die AGB lesen.

Fazit

Das Urteil sorgte erst einmal für großes Aufsehen und Verwunderung. Doch bei genauer Betrachtung verhielt sich WhatsApp schon immer so, es ist bloß niemandem aufgefallen, da jeder blind die AGB akzeptiert, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein. In den meisten Fällen besteht eine Rechtsverletzung, dennoch ist Panik in dem Fall unangebracht, da die Möglichkeit eine Abmahnung zu erhalten, doch sehr gering ist. Viel interessanter ist, dass die Gerichte Urteile fällen, die fern von jeglicher Praxis sind und im Zeitalter der Digitalisierung keinen Platz haben.

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