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Überhöhte Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitung: PKW mit Anhänger

© Yuri Bizgaimer / Fotolia

Ob bei einem Umzug oder auf der Arbeit. Für sehr viele Gelegenheiten braucht man einen extra Anhänger für seinen PKW. Er erleichtert den Transport von unterschiedlichsten Dingen. Allerdings muss einiges beachtet werden, um sicher von A nach B zu kommen. Wir helfen Ihnen, sicher und ohne Ärger an Ihr Ziel zu kommen!

Wie schnell darf man in Deutschland mit einem PKW-Anhänger fahren?

In Deutschland ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit, welche man mit einem PKW inklusive Anhänger fahren darf, auf 80 km/h festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese zulässige Höchstgrenze auf 100 km/h angehoben werden. Allerdings darf dann nur auf Autobahnen 100km/h gefahren werden, nicht aber auf Landstraßen. Außerhalb der Autobahn gilt immer die 80 km/h Höchstgrenze. Hierfür erhalten Sie dann eine Tempo-100-Plakette. Diese Plakette kann man bei der Zulassungsbehörde beantragen und sich diese auf den Anhänger kleben.

Welche Voraussetzung muss ein Anhänger erfüllen, um die Höchstgeschwindigkeit von 80km/h auf 100km/h erhöhen zu dürfen?

Um für Ihren Anhänger eine solche Tempo-100-Plakette zu erwerben und die Höchstgeschwindigkeit somit zu erhöhen, müssen Sie beziehungsweise Ihr Anhänger einige technische Voraussetzungen erfüllen. Das Fahrzeug, welches den Anhänger zieht, muss mit einem ABS (Antiblockiersystem) ausgestattet sein. Außerdem darf Ihr Auto ein maximales Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Der Anhänger, welcher von Ihnen bewegt wird, muss für die erhöhte Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet und die Reifen des Anhängers für 120 km/h angelegt sein. Eine weitere Bedingung für die Reifen Ihres Kraftfahrzeugs ist, dass sie nicht älter als sechs Jahre sein dürfen.

 

Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit?

Wer mit seinem Anhänger zu schnell unterwegs ist, wird genauso wie Autofahrer ohne Anhänger behandelt und riskiert einen Bußgeldbescheid. Doch welche Strafen drohen Ihnen bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit Ihrem Anhänger genau? Hierbei muss unterschieden werden, ob Sie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder ausserorts erwischt wurden. Ausserorts müssen Sie bei einer Überschreitung von 10 km/h mit einem Bußgeld von 15€ rechnen und bei 11 km/h bis 15 km/h zu schnell mit  25€. Ab 16 km/h bis 30 km/h zu schnell  schwankt das r Bußgeld zwischen 70€ und 95€. Außerdem kommt hier ein Punkt in Flensburg  dazu. Haben Sie auch diese Grenze überschritten und waren zwischen 31 km/h bis 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  unterwegs, so droht Ihnen ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld in  Höhe zwischen 160 € bis zu 240€,zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot . Sie waren sogar mehr als50 km/h zu schnell mit  Ihrem Anhänger? Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von  51 km/h bis zu über 60km/h drohen Ihnen  Bußgelder von bis zu 600€, zwei Punkte und  zwei (bis 60 km/h zu schnell) oder  drei (bei über 60 km/h zu schnell) Monate Fahrverbot.

Innerorts gibt es andere Regelungen, was die Bußgelder angeht.

Sind Sie hier10 km/h zu schnell mit  Ihrem Anhänger unterwegs gewesen , so müssen Sie mit einem  Bußgeld in Höhe von 20 € rechnen. Bei 11 km/h bis 15 km/h sind es hier 30€. Zwischen 80€ und 95€ und ein Punkt kommen auf Sie zu, wenn Sie 16 km/h bis 25 km/h zu schnell waren. Von einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld  zwischen 140€ und 200€ ist auszugehen, wenn die Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h  bis 40 km/h überschritten  wurde. Bei 41 km/h bis über 60 km/h beträgt das Bußgeld zwischen 280€ und 680€, zwei Punkte und zwei bis drei Monate Fahrverbot.

Fazit

Es kann also sehr teuer werden, überschreitet man die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit seinem Anhänger. Sie ist niedriger gesetzt, als die ohne Anhänger, weil das Fahren mit Anhänger für Sie und andere Verkehrsteilnehmer mehr Risiken bietet. Sind Sie also stets umsichtig und beachten de Höchstgeschwindigkeitsgrenze Ihres Anhängers sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

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