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Bußgeld

Geblitzt mit dem Handy am Steuer – Folgen und Kosten!

Dass das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Benutzung des Handys während der Fahrt verboten ist, ist jedem klar. Doch wie sieht es aus, sollten Sie zu schnell fahren und auf dem Blitzerfoto sind Sie auch noch mit dem Handy am Ohr abgelichtet. Wie klären auf!

Welche Strafe gibt es wegen der Handybenutzung?

Was die Benutzung des Handys während des Fahrens betrifft, genügt ein Blick in das Gesetz, dort ist dies unter § 23 Abs. 1a StVO klar geregelt.

 “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.”

Sollten Sie bloß mit dem Handy erwischt werden, beträgt das Bußgeld 60€ und einen Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog

Was passiert bei einer Kombination von beidem?

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Tateinheit und Tatmehrheit. Im Fall der Tateinheit existieren zwei Ordnungswidrigkeiten, welche von der gleichen Person, am gleichen Ort und zur gleichen Zeit begangen worden sind. Die Festsetzung des Bußgeldes richtet sich dann nach §19 Abs. 2 OWiG.

“Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.”

Demzufolge müsste das höhere Bußgeld gezahlt werden, wobei das niedrigere entfällt. Allerdings sieht die Realität meist ein wenig anders aus. So bleibt das höhere bestehen und vom geringeren Bußgeld wird die Hälfte mit dazu gerechnet.

Ein Beispiel: sollten Sie Innerorts mit 27km/h zu viel geblitzt werden und das Handy verwendet haben, berechnet die Behörde 80€ wegen der überhöhten Geschwindigkeit plus die Hälfte der 60€ wegen der Handybenutzung. Also 110€ und für jede Ordnungswidrigkeit einen Punkt in Flensburg.

Was ist mit SMS oder WhatsApp?

Auch für diese Varianten hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen. Sie ist wie bereits in §23 Abs. 1a StVO beschrieben. So ist es notwendig das Handy in der Hand zu halten, wenn man eine SMS schreiben oder bei WhatsApp aktiv sein will

Während der Probezeit?

Sollte ausschließlich das Handy benutzt werden, ist das erst einmal noch kein großes Problem. Das wird es erst, wenn gleichzeitig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird. Sollte dies zutreffen, verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, zudem ist es Pflicht, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Fazit

Dennoch kommt es manchmal leider dazu, dass Menschen während sie fahren auch noch mit dem Handy in der Hand geblitzt werden. Der einfachste Rat daher, verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Freisprecheinrichtung, so sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.

Sollte es dennoch zu einem unschönen Foto kommen, ist anwaltlicher Rat zu empfehlen.

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