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Bußgeldbescheid

Zustellung eines Bußgeldbescheid – Wie lange dauert das?

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Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides – Bei der Autofahrt waren Sie nur einen kurzen Moment unaufmerksam und schon wurden Sie geblitzt. Sie erwartet demzufolge ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Doch was ist darunter zu verstehen und wie lange dauert es, bis ich den Bescheid im Briefkasten habe? Alles Wichtige rund um das Thema „Bußgeldbescheid“ erfahren Sie hier bei uns!

Was versteht man unter einem Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, welcher ein Strafverfahren vermeiden soll. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Geschwindigkeitsverstoß strafrechtlich verfolgt werden muss. Da eine solche Tat aber nicht so schwer wiegt wie beispielsweise ein Mord, hat der Gesetzgeber das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geschaffen. Ordnungswidrigkeiten stellen geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln dar und können durch einen einfachen Verwaltungsakt -etwa den Bußgeldbescheid-  verfolgt und geahndet werden.

Mit dem Bescheid wird ein Verfahren (das Bußgeldverfahren) gegen den Beschuldigten eingeleitet. Mit Zahlung der Geldbuße ist das Verfahren beendet.

Der Bescheid enthält Daten zum Beschuldigten und Daten zu anderen Personen, wenn diese beteiligt waren. Die Tat des Beschuldigten wird ebenfalls beschrieben. Beweismittel findet man meist im Anhang (z.B. Blitzerfotos). Die Höhe des Bußgelds wird auch genannt. Der gesamte Inhalt des Bußgeldbescheides ist im §66 OWiG geregelt.

Wirksam wird der Bußgeldbescheid mit der Zustellung. Sollte innerhalb einer bestimmten Frist kein Einspruch (§67 OWiG) erfolgen, wird der Bescheid rechtswirksam.

Wie lange dauert die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Bußgeldbescheid wird nicht sofort versendet. Vor dem Erhalt eines Bußgeldbescheides bekommt man zunächst erstmal einen Anhörungsbogen zugeschickt, um Angaben über sich zu machen. Danach wird erst der Bußgeldbescheid angefertigt. Es müssen schon zwei bis drei Wochen in Anspruch genommen werden, bis der Bußgeldbescheid ankommt. Denn die Dauer der Bearbeitung hängt von der Behörde ab. Die Zustelldauer beim Bußgeldbescheid ist abhängig von dem Zusteller (Post). Es dauert meistens zwei bis drei Tage nach Übergabe des Bescheides, bis dieser im Briefkasten liegt. Die Zustellung kann aber auch verzögert werden, z.B. durch einen Streik oder weitere Probleme. Beim Bußgeldbescheid ist die Zustelldauer also von mehreren Faktoren abhängig.

 

Wie lange darf die Zustellung eines Bußgeldbescheides dauern?

Nach dem Begehen der Tat muss der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten zugestellt werden. Ist das nicht der Fall, tritt die Verjährung ein. Das bedeutet also, dass bei dem Bußgeldbescheid eine 3-Monats-Frist für die Zustellung beachtet werden sollte. Das hat den Grund, dass Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten haben. Diese Frist wird auch Verfolgungsverjährung genannt, §31 OWiG. Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach den drei Monaten zugestellt, tritt die Verjährung der Tat ein (nur wenn die Verjährungsfrist nicht verlängert wurde).

Darf ein Einspruch erhoben werden?

Es gibt natürlich auch Bußgeldbescheide, die fehlerhaft sind (z.B. durch fehlende Beweismittel). Deswegen hat man die Möglichkeit, einen Einspruch zu erheben. Wie schon erklärt, erhält man zuerst einen Anhörungsbogen. Dieser Anhörungsbogen gibt einem die Gelegenheit, sich zur Tat zu äußern. Kleiner Tipp aus der Praxis: wenn Sie nicht ganz unschuldig sind, machen Sie keine Angaben auf dem Anhörungsbogen. Sie machen sich dadurch nicht strafbar! Warten Sie auf den Bußgeldbescheid (der kommt automatisch, wenn man auf die Anhörung nicht reagiert) und beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt.

Mit Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die 2-Wochen-Frist für den Einspruch zu laufen.

Hier ein kleines Rechenbeispiel für die korrekte Fristberechnung: der Bescheid wird an einem Montag, den 15. zugestellt, die Frist zur Einlegung des Einspruchs endet also 2 Wochen später an einem Montag, den 29., 00:00 Uhr.

Empfänger ist die Behörde, welche den Bescheid ausgestellt hat.

Fazit

Der Behörde stehen drei Monate Zeit zur Verfügung, um den betroffenen Fall zu bearbeiten und den Bußgeldbescheid zu verschicken. Es tritt aber eine Verfolgungsverjährung ein, wenn in dieser Zeit der Bußgeldbescheid nicht zugestellt wurde. Dann ist die Tat also verjährt. Falls der Bußgeldbescheid doch rechtzeitig angekommen ist, kann innerhalb von zwei Wochen ein Einspruch erhoben werden.

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