Startseite » Bußgeld » Bußgeldbescheid » Wird ein Bußgeldbescheid als Einschreiben versendet?
Bußgeldbescheid

Wird ein Bußgeldbescheid als Einschreiben versendet?

© Agatalina / Fotolia

Bußgeldbescheid per Einschreiben? – Mit Handy am Ohr erwischt, oder zu schnell gefahren und geblitzt? Dann wird der Bußgeldbescheid nicht lange auf sich warten lassen. In diesem Bescheid stehen dann die wichtigsten Informationen: um wie viele km/h die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde, ob jetzt Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen und natürlich wie hoch das Bußgeld ausfällt, das jetzt zu zahlen ist. Doch wie wird so ein Bußgeldbescheid eigentlich versendet? Muss man den Bescheid persönlich entgegennehmen? Diese Fragen wird der folgende Ratgeber klären.

Muss ein Bußgeldbescheid per Einschreiben versendet werden?

Der Bußgeldbescheid wird von der zuständigen Behörde auf postalischem Weg versandt. Doch nehmen viele Leute fälschlicherweise an, dass die Zustellung per Einschreiben erfolgt. Dem ist jedoch nicht so. Die Zustellung erfolgt mit einer Zustellungsurkunde. Das ist ein förmlich zugestellter Brief, der sich in einem gelben Umschlag befindet.

Bringt der Postzusteller den Brief nun zum Briefkasten, vermerkt er darauf das Datum, an dem er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. Die Zustellungsurkunde sendet er dann wieder an die Behörde zurück, nachdem er auf ihr ebenfalls das Zustellungsdatum vermerkt hat. So weiß die Behörde genau, wann und ob der Bußgeldbescheid tatsächlich zugegangen ist. Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber der Versendung eines Bußgeldbescheides per Einschreiben ist, dass der Brief einfach in den Briefkasten geworfen werden kann.

Ein Einschreiben darf nur dem Empfänger selbst überreicht werden. Das bedeutet natürlich, dass wenn der Empfänger nicht da ist, nur ein Zettel im Briefkasten hinterlassen wird und der Brief dann bei der nächsten Poststelle abgeholt werden muss. Das ist ein recht hoher Aufwand für einen Bußgeldbescheid über vielleicht gerade mal 15 Euro. Nach der Zustellung beginnt eine 14 tägige Frist, in der man die Möglichkeit hat, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu einzulegen, wenn man beispielsweise gar nicht selbst gefahren ist, oder überzeugt davon ist, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung noch im Toleranzbereich liegen muss.

 

Muss man einen Bußgeldbescheid persönlich entgegen nehmen?

Die Antwort ist denkbar einfach: Nein, muss man nicht!

Genau darin liegt ein weiterer Unterschied zwischen Einschreiben und Zustellungsurkunde. Wird ein Brief per Einschreiben versendet, klingelt der Postbote an der Tür und überreicht den Brief ausschließlich an den Empfänger. Dazu muss dann gegebenenfalls sogar der Ausweis vorgezeigt werden. Die Inempfangnahme des Einschreibens muss dem Postboten dann sogar mit einer Unterschrift quittiert werden. Ist der Empfänger selbst nicht zu Hause, muss der Postzusteller den Brief wieder mitnehmen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass vielleicht die Freundin oder der Freund des Empfängers da gewesen wäre.

Im Gegensatz dazu kann bei einer Zustellungsurkunde der Brief auch von einer Ersatzperson entgegengenommen werden. Man muss also weder einen Ausweis vorzeigen, noch sich Gedanken darüber machen, wann man den Brief dann von der Poststelle abholen kann. Wenn man selbst und auch sonst keiner zu Hause ist, darf der Brief sogar in den Briefkasten geworfen werden. Dann natürlich auch wieder mit einem Vermerk über das Datum der Zustellung. Das bedeutet für Leute die einen Bußgeldbescheid erwarten, dass diese dann am besten täglich den Briefkasten kontrollieren. Um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, hat man nur eine Frist von 14 Tagen und die beginnt genau ab dem auf dem Umschlag vermerkten Datum.

Fazit

Jede Bußgeldstelle hat selbst die Wahl, wie sie ihre Briefe verschicken möchte. In einem Großteil der Fälle handelt es sich um eine Postsendung mit Zustellungsurkunde.

Die Zustellungsurkunde hat gegenüber dem Einschreiben einige Vorteile. Das Einschreiben bietet sich bei streng vertraulichen Dokumenten an, bei denen es von Bedeutung ist, dass wirklich nur der wahre Empfänger sie erhält. Bei einem so alltäglichen Dokument wie dem Bußgeldbescheid wäre es jedoch meist nur ein großer zusätzlicher Aufwand, der oft gar nicht mit der Höhe des Bußgeldes in Relation stehen würde.

5/5 - (3 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Mehr zum Thema Bußgeldbescheid

Send this to a friend