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Bußgeldbescheid

Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?

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Fahrverbot umgehen? – Bei besonders schweren Verkehrsdelikten werden in Deutschland Fahrverbot erteilt. Doch wann genau muss man in einem solchen Fall seinen Führerschein abgeben? Und kann man das Verbot vielleicht sogar umgehen? Diese Fragen stellen sich möglicherweise viele Betroffene beim Erhalt des Bußgeldbescheides. Im folgenden Ratgeber helfen wir Ihnen auf die Sprünge!

Was ist ein Fahrverbot und wann wird dieses ausgesprochen?

Das Fahrverbot ist in Deutschland eine der höchsten Strafen, die im Strafregister für Verkehrsdelikte festgehalten sind. Diese Maßnahme kann auf zwei Arten erteilt werden. Zum einen kann das Strafgericht ein Urteil aussprechen, welches infolge eines Vergehens im Straßenverkehr ein solches Fahrverbot anordnet oder aber kann die Strafe durch einen Bußgeldbescheid angeordnet werden. Die Wirksamkeit des Verbots tritt also erst mit der Erteilung des Urteils oder mit der Zustellung des Bußgeldbescheides ein.

Wird im Einzelfall ein Fahrverbot bis zum zuständigen Amtsgericht weitergeleitet und wird dort kein Rechtsmittel eingelegt, so ist es innerhalb einer Woche nach Eintreffen des Urteils wirksam. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn der Betroffene der Verhandlung nicht beigewohnt hat. War dies aber der Fall und der Fahrer war während der Verhandlung anwesend, so ist das Fahrverbot eine Woche nach Urteilsverkündung wirksam.

Die Maximaldauer eines Fahrverbots beträgt drei Monate. Stellt das Gericht beziehungsweise die Führerscheinbehörde fest, dass der betroffene Verkehrsteilnehmer nicht dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, so kann die Folge der Führerscheinentzug sein. Hierbei wird der Führerschein  dem Fahrer abgenommen und es wird eine Sperrfrist angeordnet. Nach Ende der Sperrfrist kann dann wieder ein neuer Führerschein beantragt werden und es muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung, dass sich das Fahrverhalten gebessert hat.

Doch wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?

Es kann zu einem solchen Verbot kommen, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, eine rote Ampel überfährt oder während der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Hierbei ist allerdings immer die Schwere des Verstoßes entscheidend. Es gibt jedoch keine festgelegte Grenze, ab welcher Bußgeldhöhe ein Fahrverbot verhängt wird. Es muss beispielsweise bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen zusätzlich unterschieden werden, ob das Vergehen inner- oder außerorts begangen wurde. Bei der Überschreitung der Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von beispielsweise 41km/h bis 60 km/h wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird dies härter geahndet, denn dort sind es bei der Überschreitung von 30 km/h schon ein Monat.

Grundsätzlich werden bei einem Verkehrsdelikt ab zwei Punkten ein Fahrverbot verhängt.

 

Fahrverbot erhalten, bis wann muss man Führerschein abgeben?

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, so muss natürlich auch geklärt werden, wann dieses angetreten werden muss. Hierbei muss unterschieden werden, ob der Betroffene ein Ersttäter ist oder ob es bei demjenigen in den letzten Jahren schon häufig zu Auffälligkeiten gekommen ist. Als Ersttäter hat man nach Erhalt des Fahrverbots die Möglichkeit, einen Zeitpunkt innerhalb der nächsten vier Monate auszuwählen, ab dem das Fahrverbot angetreten werden soll. Das Datum des Antritts kann hier frei gewählt werden. Ist der Betroffene hingegen schon öfter auffällig geworden, so entfällt diese Vier-Monats-Regel. In dem Fall gilt der Tag der Zustellung als Antrittsdatum. Genaue Informationen zum Wirksamwerden des Fahrverbots und des Bußgeldes sind im Urteil beziehungsweise im Bußgeldbescheid angegeben.

Kann man das Abgeben des Führerscheins verschieben?

Das Verschieben eines Fahrverbots ist nur für Ersttäter beziehungsweise für Fahrer, welche sich in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot eingehandelt haben, möglich. Hierbei gilt die schon erwähnte Vier-Monats-Regel. Der Beginn des Fahrverbots und die daraus folgende Abgabe des Führerscheins kann also innerhalb der nächsten vier Monate frei verschoben werden. Dies gilt nicht nur für einmonatige Fahrverbote, sondern auch für längere, zum Beispiel dreimonatige, Verbote.

Ist es möglich, ein drohendes Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln?

Kann man ein drohendes Fahrverbot umgehen und es stattdessen in eine Geldstrafe umwandeln? Rein theoretisch ist dies möglich. Oftmals ist das aber nur mit der Hilfe eines Anwalts realisierbar, der durch eine sehr gute Argumentation vor Gericht darlegt, dass das Fahrverbot beispielsweise die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden würde. In der Regel kommt es bei erfolgreichem Umgehen des Fahrverbots zu einer höheren Geldstrafe, welche bezahlt werden muss. In allen anderen Fällen ist der Fahrverbot nicht zu umgehen und muss angetreten werden.

Fazit

Das Umgehen des Fahrverbotes ist nicht möglich. Man kann mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts versuchen, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Dies gelingt aber auch nur in sehr wenigen Fällen. Ersttäter können den Beginn des Fahrverbotes noch selbst bestimmen, Wiederholungstäter haben diese Möglichkeit nicht mehr. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Dann brauchen Sie sich auch keine Sorgen um Ihren Führerschein machen.

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