Startseite » Bußgeld » Bußgeldbescheid » Mit welchen Rechtsmitteln kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Bußgeldbescheid

Mit welchen Rechtsmitteln kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?

© Stockfotos-MG / Fotolia

Rechtsmittel bei einem Bußgeldverfahren – Besonders im Straßenverkehr kommt es häufig vor, dass bei geringen Verstößen gegen das Gesetz ein Bußgeld verhängt wird. Die meisten Menschen zahlen dieses, ohne den Bußgeldbescheid vorher auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dies kann sich jedoch durchaus für den Betroffenen lohnen, denn ein formeller oder inhaltlicher Fehler machen den Bußgeldbescheid angreifbar. Welche Rechtsmittel dem Empfänger eines Bußgeldbescheid zustehen und welche Auswirkungen die Einlegung eines Rechtsmittel auf den Bußgeldbescheid haben soll nachfolgend erklärt werden.

Was sind Rechtsmittel?

Um gegen eine richterliche Entscheidung vorzugehen, kann sich der Betroffene ein Rechtsmittel verwenden. Dies hat zur Folge, dass die Entscheidung des Gerichts nicht wirksam ist, solange bis über das Rechtsmittel entschieden wurde. Außerdem wird bei Einlegung eines Rechtsmittel der Fall an ein Gericht in der nächsthöheren Instanz übergeben. Möchte man eine behördliche Entscheidung angreifen, kann ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Mögliche Rechtsmittel in Deutschland sind beispielsweise die Revision, die Berufung oder die Beschwerde.

Was ist zu tun bei einem Bußgeldbescheid?

Der Empfänger eines Bußgeldbescheid kann gegen diesen Einspruch erheben. Dies ist normiert in § 67 OWiG. Hierfür hat er zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheid Zeit. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Frist ist der Zugang des Bußgeldbescheid beim Empfänger. Der Einspruch sollte schriftlich erfolgen, also entweder per Brief oder per Fax. Richtiger Empfänger des Einspruchs ist die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, dass der Einspruch begründet wird, dies kann aber in vielen Fällen hilfreich sein.

 

Wie geht es weiter nachdem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde?

Zunächst prüft die zuständige Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, den Sachverhalt erneut. Außerdem kontrolliert sie den Einspruch. Enthält dieser formelle Fehler oder wurde die Frist nicht eingehalten, wird der Einspruch verworfen. Nachdem die Behörde dies geprüft hat, übergibt sie alle Dokumente an einen Staatsanwalt und das Verfahren vor Gericht wird eröffnet. Das Gerichtsurteil kann den Betroffenen teilweise entlasten oder ganz freisprechen, es kann jedoch auch das Bußgeld erhöhen oder weitere Maßnahmen anordnen.

Welche Rechtsmittel kann ich gegen das gerichtliche Urteil einlegen?

Nachdem das Urteil ausgesprochen wurde, kann der Betroffene als einzig mögliches Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde einlegen. Gemäß §79 Abs.1 Satz 1 OWiG gibt es mehrere Situationen, in denen diese zulässig ist. Das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde kann eingelegt werden, wenn die festgesetzte Geldbuße mehr als zweihundertfünfzig Euro beträgt oder wenn die Nebenfolge von nichtvermögensrechtlicher Art ist. Liegen die in § 79 Abs.1 Satz 1 OWiG genannten Voraussetzungen nicht vor, so kann gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift das Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn das Gericht dies zulässt. Der Betroffene hat ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung beziehungsweise der Urteilszustellung eine Woche Zeit, um dieses Rechtsmittel einzulegen. Um die Beschwerde zu begründen, was für deren Zulässigkeit zwingend erforderlich ist, hat der Betroffene einen Monat Zeit. Über das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde entscheiden schließlich die Oberlandesgerichte.

Fazit

Die Möglichkeiten für einen Betroffenen, sich gegen einen Bußgeldbescheid durch Rechtsmittel zu wehren, sind eingeschränkt. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen stets eingehalten werden. Bei Urteilen über einen Bußgeldbescheid gilt kein Verschlechterungsverbot, dies bedeutet, dass das gerichtliche Urteil härter ausfallen kann als das ursprünglich im Bußgeldbescheid festgesetzt. Einspruch einzulegen lohnt sich oftmals, da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, dabei sollte jedoch auch immer geprüft werden, ob alle Erfordernisse für die Einlegung dieses Rechtsmittel erfüllt sind.

4.7/5 - (3 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Mehr zum Thema Bußgeldbescheid

Send this to a friend