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Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid auf Richtigkeit prüfen – Was ist zu beachten!

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Bußgeldbescheid auf Richtigkeit prüfen – Viele von uns haben schon einmal einen Bußgeldbescheid bekommen. Doch was einige Betroffene nicht wissen, ist, dass eine genaue Prüfung möglicherweise die Zahlung der Buße verhindert. Denn in vielen Fällen sind die Bußgeldbescheide aufgrund von Mängeln gar nicht rechtskräftig. Was ein Bußgeldbescheid enthalten muss, um gültig zu sein und auf was Sie beim Prüfen achten müssen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber!

Was muss ein Bußgeldbescheid beinhalten?

Ein Bußgeldbescheid kann nicht einfach willkürlich und ohne bestimmten Inhalt zugestellt werden. Gemäß §66 OWiG muss ein Bußgeldbescheid für seine Gültigkeit zum einen Angaben über die Person enthalten, die die Tat begangen haben soll. Außerdem müssen die Anschrift und der Name des Verteidigers angegeben sein. Es muss die Tat genannt werden, wegen welcher der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Tatzeit und Tatort, sowie gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewandten Vorschriften müssen genannt werden. Ein weiterer zwingender Bestandteil eines Bußgeldbescheides sind die Beweismittel. Diese müssen angegeben werden, allerdings ist es nicht die Pflicht der Behörde, alle Beweismittel aufzuführen. Der letzte wichtige Bestandteil des Bußgeldbescheids ist die Angabe der Geldbuße und möglicher Nebenfolgen des Vergehens.

Außerdem sollte bei einem Bußgeldbescheid geprüft werden, ob er Hinweise darüber enthält, dass der Bescheid bei fehlendem Einspruch rechtmäßig wird und vollstreckbar ist. Er sollte auch darüber informieren, dass es bei einem Einspruch auch zu einer negativen Entscheidung aus der Sicht des Betroffenen kommen kann. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Information vorhanden ist, dass der Betroffene innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Rechtskraft des Bescheids die Geldbuße zu zahlen hat. Laut §66 OWiG soll der Bußgeldbescheid im Falle einer Zahlungsunfähigkeit darauf hinweisen, dass dieser Fakt samt Begründung schriftlich der Behörde mitzuteilen ist. Die letzte Voraussetzung, die ein Bußgeldbescheid erfüllen muss, ist der Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung der Buße eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.

 

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Ja, ist er! Aber wieso?

Der Grund hierfür ist ganz einfach. Die ausstellende Behörde ist wie schon erwähnt nicht verpflichtet, alle Beweismittel zu erheben. Die meisten Blitzer liefern eine schlechte Fotoqualität, so dass oftmals nicht sicher erkannt werden kann, ob wirklich der Beschuldigte die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Somit wird das Foto von der Behörde vorerst einfach für sich behalten und gehofft, dass der Betroffene den Bußgeldbescheid auch ohne Vorlage des Bildes aus „Angst“ bezahlt. Möchten Sie aber auf Nummer sicher gehen und prüfen, ob wirklich Sie auf dem Bild sind, so haben Sie die Möglichkeit eine Akteneinsicht zu beantragen. Hierfür werden sie dann meist in die zentrale Bußgeldstelle geordert und dort kann das Bild angeschaut werden.

Was sind häufige Formfehler bei einem Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid weist in vielen Fällen Formmängel auf. Deshalb sollte er immer gründlich geprüft werden! Doch was sind Beispiele für häufig auftretende Fehler? In Betracht kommen hierfür einige.

Ein Bußgeldbescheid, der den falschen Tattag oder -monat angibt, ist als ungültig einzustufen. Das selbe gilt für den Tatort. Ist dieser falsch angegeben, muss nicht weiter geprüft werden, denn der Bußgeldbescheid ist nicht rechtskräftig. Handelt es sich um ein Rotlichtverstoß und am Tatort sind mehrere Ampeln vorzufinden, ist zu prüfen, ob angegeben ist, an welcher Ampel genau die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Ist dies nicht der Fall, so muss nicht gezahlt werden. Das gleiche gilt bei Geschwindigkeitsvergehen, denn hier sind diverse Strecken als Tatort denkbar.

Wird die Tat nicht ausreichend beschrieben, so ist der Bußgeldbescheid auch ungültig. Es ist auch zu prüfen, ob die Namenangaben und die Adresse im Bußgeldbescheid korrekt sind und den Beschuldigten eindeutig identifizieren. Ist das Aktenzeichen falsch, so besitzt der Bußgeldbescheid auch keine Rechtskraft. Es können auch Fehler bei der Zustellung zur Unwirksamkeit des Bescheids führen.

Ist die Zustellungsurkunde beispielsweise fehlerhaft oder wird bei der Ersatzzustellung ein Fehler begangen, so kann der Bußgeldbescheid nicht als gültig angesehen werden. Auch die Zustellung ohne schriftliche Vollmacht an den Verteidiger führt zur Ungültigkeit. Kommt beim Prüfen des Bußgeldbescheids raus, dass die festgelegte Geldbuße beziehungsweise mögliche Nebenfolgen fehlen, so ist er fehlerhaft.

Bußgeldbescheid prüfen: Fazit

Für die Gültigkeit eines Bußgeldbescheides muss dieser zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Es lohnt sich immer, genauer hinzuschauen und zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob alle Anforderungen erfüllt wurden. Es ist nämlich keine Seltenheit, dass der Bußgeldbescheid beim Prüfen Form- oder Inhaltsmängel aufweist.

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