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Bußgeldbescheid aus dem Ausland – Muss man bezahlen?

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Bußgeldbescheid aus dem Ausland – Mit dem eigenen Auto in den Urlaub unterwegs und die schönste Zeit im Jahr genießen. Doch kaum zuhause angekommen, wartet eine böse Überraschung im Briefkasten: ein Strafzettel! Vielen ist das schon passiert, doch häufig stellen sich die Betroffenen dieselben Fragen: wie soll ich damit umgehen? Muss ich das bezahlen oder kann ich das einfach ignorieren? Wir klären Sie auf!

Strafzettel aus dem Ausland erhalten – was ist zu tun?

Wird Ihnen ein Strafzettel aus dem Ausland zugestellt und Sie sich sich sicher, dass Sie die Ordnungswidrigkeit auch tatsächlich begangen haben, dann sollten Sie nicht lange zögern und das darin aufgeführte Bußgeld bezahlen. Doch wieso?

In manchen Fällen kann es zu Rabatten beim ausländischen Bußgeld kommen. Nehmen Sie nämlich schnellstmöglich die Bußgeldzahlungen ins Ausland vor und begleichen Ihre Rechnung, so können Ihnen bis zu 50 Prozent des Bußgeldes erlassen werden.

Beispiele für Länder, welche an einer solchen Rabattaktion beteiligt sind, sind unter anderem Spanien, Großbritannien, Griechenland, Frankreich, Griechenland und Slowenien. Ein anderer Grund, wieso man sein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahlen sollte, ist der Umstand, dass die Strafzettel in anderen Ländern nicht so schnell verjähren wie in Deutschland.

Die Verjährungsfrist beträgt in Italien zum Beispiel ganze fünf Jahre. Der Bescheid kann auch erst dann vollstreckt werden.

Das bedeutet, dass es sein könnte, dass Sie zwei Jahre nach dem letzten Urlaub in Italien erneut mit einem Auto geblitzt werden oder Sie angehalten werden, weil Sie nochmals eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, und nun das alte Bußgeld aus dem Ausland im Nachhinein zahlen müssen.

Allerdings werden für Bußgelder im Ausland keine Punkte oder gar die Wegnahme des Führerscheins angeordnet. Es könnte jedoch passieren, dass für das jeweilige Land ein Fahrverbot ausgesprochen wird, denn dazu hat die Behörde des jeweiligen Landes das Recht.

 

Unterschied zwischen EU-Ländern und nicht EU-Ländern?

Seit dem Jahr 2010 gibt es hierzulande einen Rahmenbeschluss der EU, der besagt, dass ein im Ausland fälliges Bußgeld ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland einkassiert werden kann. Dafür ist das Bundesamt für Justiz verantwortlich. Dieses treibt das Geld dann ein, wenn der Verkehrssünder seine Strafe nicht von selbst bezahlt. Die 70 Euro Grenze ist gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen relativ zügig erreicht.

Schaut man zum Beispiel in den niederländischen Bußgeldkatalog, so wird klar, dass im Ausland schon bei einer kleinen Überschreitung der Geschwindigkeit ein Bußgeld fällig ist. Dort werden nämlich schon fast 70 Euro fällig, wenn man die Geschwindigkeit um nur 10 km/h überschreitet, egal ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Aufgrund der Tatsache, dass auch die Verwaltungskosten in die Mindestgrenze eines Bußgeldes reinzählen, wird es somit noch in Deutschland erhoben. Es ist also möglich, den Bußgeldbescheid noch in Deutschland zu vollstrecken. Von dieser Regelung gibt es natürlich Ausnahmen innerhalb der EU. Irland, Italien oder Griechenland verfolgen ausländische Bußgelder nicht weiter.

Das Aussitzen einer Bußgeldzahlung ist aber laut ADAC trotzdem nicht sinnvoll.

 

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einlegen?

Jedoch wird das Bundesamt für Justiz erst tätig, wenn der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist.

Ist dies aber noch nicht der Fall, also ist die Rechtskraft noch nicht eingetreten, so kann man auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie hierbei vorgehen sollen, so ist es ratsam, einen Fachanwalt zu kontaktieren. Verfügen Sie außerdem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese bestenfalls noch die Kosten für den Anwalt.

Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahlen, was kann passieren?

Doch was passiert eigentlich, wenn der Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht bezahlt wird?

In diesem Fall hat man im wahrsten Sinne des Wortes in dem jeweiligen Land eine Rechnung offen. Wenn man nun erneut in dieses Land einreist oder seinen Pass am Flughafen vorzeigt, so kann man dazu aufgefordert werden, das noch bestehende Bußgeld zu zahlen. Das kann auch passieren, wenn Sie mit dem Auto über die Grenze in das Land fahren. Vorerst bekommt das natürlich keiner mit, aber geraten Sie dort in eine Verkehrskontrolle, können Sie belangt werden. In Italien ist es sogar möglich, dass wegen einer offenen Strafe Ihr Auto beschlagnahmt wird.

Fazit

Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ist also genauso ernst zu nehmen wie ein inländischer Bescheid. Lassen Sie diesen nicht einfach links liegen und zahlen Sie diesen schnellstmöglich. Waren Sie aber überhaupt nicht im Ausland oder sind Sie sich sicher, dass sie nicht selbst gefahren sind, so haben Sie natürlich auch das Recht, dagegen Einspruch einzulegen.

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1 Kommentar

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  • Hallo, habe am 21.02.2017 einen Bussgeldbescheid wegen Parken im Parkverbot in Kopenhagen(DK) über € 72,00 erhalten. Datum der Ordnungswidrigkeit ist der 11.06.2016
    Wie kann bzw. soll ich mich verhalten. Der PKW war angeblich keine 10 Meter vor einer Einmündung geparkt.
    MfG Holger Kuschnik

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