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Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds?

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Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds – Wird man beim Falschparken erwischt, erwartet einen bei der Rückkehr zum Auto oftmals ein Strafzettel, auch Verwarnungsschreiben genannt. Auf diesem wird man angewiesen, eine bestimmte Geldstrafe zu zahlen. Tut man dies nicht, muss man mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids rechnen. Doch es kann auch vorkommen, dass trotz Zahlung des Verwarngelds das Vergehen auf einmal mit einem Bußgeld geahndet wird. Doch wie kann das sein? In welchen Situationen kann dies passieren? Und wie kann man verhindern, dass aus einem Verwarngeld plötzlich ein Bußgeld wird? Der folgende Ratgeber klärt auf über die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema!

Was ist ein Verwarngeld?

Ein Verwarngeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben. Es kann zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro betragen. Die Höhe des Verwarngelds für bestimmte Ordnungswidrigkeiten ist im Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Erhebung eines Verwarngelds fallen, anders als bei einem Bußgeld, keine Gebühren oder Auslagen an. Dadurch ist ein Verwarngeld für den Betroffenen immer günstiger.

Zur Zahlung des Verwarngelds hat der Betroffene sieben Tage Zeit. Damit erkennt er die Verwarnung an und das Verfahren wird beendet. Verwarnungen werden also ausgesprochen, um ohne viel Aufwand kleinere Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können. Ein offizielles Bußgeldverfahren ist teurer und aufwendiger und lohnt sich bei Verstößen mit geringer Geldstrafe nicht für die Behörde.

Für ein Vergehen, für das der Betroffene bereits ein Verwarngeld bezahlt hat, kann er nach der Zahlung nicht erneut belangt werden.

Wann wird ein Verwarngeld zum Bußgeld

Verweigert der Betroffene jedoch die Zahlung des Verwarngelds, wird das Verwarnungsgeldangebot als abgelehnt angesehen und durch die Behörde wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach dessen Beendigung wird ein Bußgeldbescheid an den Täter gesendet. Das darin angeordnete Bußgeld fällt wegen der Verwaltungsgebühren höher aus, als das ursprüngliche Verwarngeld.

 

Bußgeld trotz Zahlung des Verwarngelds

Doch es kann auch passieren, dass trotz Zahlung des Verwarngelds ein Bußgeld erhoben wird. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene das Verwarngeld fehlerhaft überweist.

Ein Fehler, der eigentlich immer zu einem Bußgeld führt, ist, dass das Verwarngeld nicht rechtzeitig gezahlt wird. Wer die einwöchige Frist zur Zahlung, die auch auf dem Verwarnungsschreiben angegeben sein muss, versäumt, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Denn sobald die Frist abgelaufen ist, ohne dass das Verwarngeld gezahlt wurde, gilt die Verwarnung als abgelehnt und die Behörde eröffnet ein Bußgeldverfahren.

Auch wenn sich Fehler in der Überweisung einschleichen, kann dies häufig einen Bußgeldbescheid zur Folge haben. Wenn nämlich zum Beispiel kein Aktenzeichen oder ein fehlerhaftes Aktenzeichen angegeben werden, kann die Behörde die Zahlung nicht zuordnen und das Verwarngeld gilt als nicht gezahlt. Auch wer einen zu niedrigen Betrag an die Behörde zahlt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Andere Fehler bei der Überweisung können dazu führen, dass die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt und deswegen ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngelds kann außerdem erhalten, wer gegen das Verwarngeld Einspruch eingelegt hat, sich dann umentscheidet und doch das Verwarngeld bezahlt. Hat man nämlich erst einmal Einspruch eingelegt, wird die Behörde immer ein Bußgeldverfahren einleiten. Da hilft es auch nicht, wenn das Verwarngeld danach doch noch fristgerecht beglichen wird.

Davon abgesehen lohnt es sich auch in den wenigsten Fällen, gegen ein Verwarngeld Einspruch zu erheben. Dafür muss man sich wirklich sicher sein, dass man glaubhaft geltend machen kann, dass das Verwarngeld nicht gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, sollte man besser das geringe Verwarngeld zahlen, denn allein durch die Einleitung des Bußgeldverfahrens steigen die Kosten schon erheblich. Und die Kosten, die entstehen, wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, stehen in keinem Verhältnis zu dem geringen Verwarngeld.

Fazit

Mit einem Verwarngeld sollen geringfügig Ordnungswidrigkeiten ohne viel Aufwand geahndet werden. Mit Zahlung des Verwarngelds ist die Sache normalerweise erledigt und der Betroffene kann nicht noch einmal dafür belangt werden. Wenn jedoch der Empfänger des Verwarnungsschreibens Fehler bei der Überweisung des Verwarngeldes macht, kann das Verwarngeld als abgelehnt angesehen und ein Bußgeld erhoben werden. Gleiches gilt, wenn gegen das Verwarngeld zuerst Einspruch erhoben und dann doch gezahlt wurde. Bei der Zahlung des Verwarngelds sollte man also, auch um zusätzliche Kosten zu vermeiden, aufmerksam sein und keine Fehler machen.

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