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Fahren unter Drogeneinfluss – Welche Strafe droht?

© benjaminnolte / Fotolia

Fahren unter Drogen – Freitag Abend, Party. Einer hatte einen Joint dabei und jeder aus der Gruppe hat mal dran gezogen. Auf dem Weg nach Hause dann, Polizeikontrolle. Das folgende Prozedere ist ähnlich wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Man unterscheidet zwischen dem Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit. Doch hat der Konsum von Drogen überhaupt Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit? Wie kann nachgewiesen werden, dass man Drogen genommen hat?

Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit

Die genauen Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit lassen sich nicht vorhersagen. Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren: In welcher Menge wurden die Drogen konsumiert? Wurden mehrere verschiedene Drogen genommen? Wurde zusätzlich noch Alkohol getrunken?

Häufig beschriebene Wirkungen der verschiedenen Drogen und deren Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit sind wie folgt:

  • Bei Cannabis (Gras, THC, Haschisch) kommt es häufig zu einer Verlangsamung der Reaktionszeit, da es bei den meisten Konsumenten eine beruhigende Wirkung hat. Entfernungen und Geschwindigkeiten lassen sich schlechter einschätzen und motorische Reaktionen werden gemindert. Im Straßenverkehr sind die Folgen dann oft überhöhte Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Auto.
  • Ecstasy kann zu erhöhter Lichtempfindlichkeit führen. Auf Straßen mit viel Gegenverkehr stellt dies eine große Gefahr dar. Außerdem steigert Ecstasy die Nervosität und senkt die Konzentration. Wer beim Autofahren unkonzentriert ist, bringt sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr.
  • Opiate und Opioide (zum Beispiel Schmerzmittel, Heroin oder Methadon) aktivieren die Opiatrezeptoren im Gehirn und mindern so in erster Linie das Schmerzempfinden einer Person. Außerdem haben Menschen, die solche Drogen konsumiert haben, ein Gefühl der Entspannung, Euphorie und Sorglosigkeit. Ängste, Unlust, oder andere negative Gefühle werden ausgeblendet. Doch was bedeutet das nun für die Fahrtüchtigkeit? Aufgrund der Ausblendung jeglicher negativer Empfindungen und des daraus resultierenden Desinteresses  an gesellschaftlichen Normen, kümmert es die Konsumenten dieser Drogen häufig nicht, ob sie sich gerade an die Verkehrsregeln halten oder nicht.
  • Der Konsum von LSD (LysergSäureDiäthylamid) kann verschiedenste Auswirkungen haben. Häufig treten ein verändertes Zeitempfinden, Orientierungslosigkeit oder Halluzinationen auf. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer natürlich eine große Gefahrenquelle dar.

All diese Drogen haben zwar verschiedene Wirkungen, die auch von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausfallen, doch ist bei allen von einer stark erhöhte Gefahr im Straßenverkehr auszugehen. Da jede von diesen Drogen Empfindungen, Gefühle oder Wahrnehmung beeinflussen kann, ist eine 100prozentige Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum nie gegeben.

 

Polizeikontrolle: Wie wird ein Drogentest im durchgeführt?

Beamte werden darauf geschult, körperliche Anzeichen von Drogenkonsum zu erkennen.  Bei einer Polizeikontrolle kann der Beamte, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss steht, einen Urintest oder einen Speicheltest verlangen. Der Urintest kann sehr schnell nachweisen, ob Drogen konsumiert wurden. Das Ergebnis wird hier schon nach etwa zwei Minuten geliefert, wohingegen es bei dem Speicheltest bis zu 15 Minuten dauern kann.

Diese Drogentests  dienen allerdings ausschließlich der „Feststellung von Tatsachen“, wie in §81a Strafprozessordnung festgelegt ist. Nur wenn der Beamte Anhaltspunkte auf einen möglichen Drogenkonsum hat, darf er einen Test anordnen.   Die Tests sind freiwillig und keiner kann gezwungen werden, Proben abzugeben. Wer sich jedoch weigert, kann von den Beamten auf die Wache mitgenommen werden, woraufhin eine richterlich angeordnete Blutuntersuchung ansteht.

Welche Strafen drohen bei Drogenmissbrauch im Straßenverkehr?

Nach §316 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, „wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“. Dieser Straftatbestand ist erfüllt, wenn zusätzlich zu dem positiven Drogentest, drogenbedingte Ausfallerscheinungen erkennbar sind, Leib und Leben anderer Personen oder fremde Sachen jedoch nicht gefährdet wurden.

Sollte jedoch eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen, ist hier §315c StGb die zu beachtende Norm. Wer also aufgrund des Einflusses von Drogen einen Unfall verursacht, oder zumindest durch seinen Fahrstil das Leben anderer Personen oder fremde Sachen gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Lediglich eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Fahrzeugführer zwar Drogen genommen hat, während der folgenden Kontrollvorgänge jedoch keine Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden können. In diesem Fall liegt nur ein Verstoß gegen den Bußgeldtatbestand aus §24a Absatz 2 StVG vor. Danach wird ein Ersttäter mit einer Geldbuße von 500 € und einem Monat Fahrverbot bestraft. Ein Zweittäter muss schon 1000 € zahlen und bekommt drei Monate Fahrverbot und ein Mehrfachtäter wird bestraft mit 1500 € und drei Monaten Fahrverbot.

Welche Besonderheiten gibt es bei Drogenmissbrauch in der Probezeit?

Beim Fahren unter Drogeneinfluss handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss bei einem erstmaligen Verstoß mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet, das zwischen 250 und 400€ kostet. Das Besondere an diesem Aufbauseminar, das in Folge von Drogenmissbrauch am Steuer angeordnet wird, ist, dass es von speziell dafür zugelassenen Psychologen geleitet wird.  Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der 4 jährigen Probezeit wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet.

Fazit

Jedes Jahr passieren viele Unfälle aufgrund von Drogenkonsum. Wer sich auf einer Party spontan dazu verleiten lässt, doch auch mal die neuste Droge zu probieren, der sollte danach wenigstens das Auto stehen und sich abholen lassen. Egal, wie sehr man davon überzeugt ist, doch noch fahren zu können, die Realität sieht meist anders aus.  Man sollte sich stets bewusst machen, dass man nicht nur sein eigenes Leben und das seiner Mitfahrer gefährdet, sondern auch das aller anderer Verkehrsteilnehmer, die sich in der Nähe befinden.

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