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Abstandsverstoß

Bußgeldbescheid bei Abstandsverstoß – ein Ratgeber

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Bußgeldbescheid bei Abstandsverstoß – Wird im Straßenverkehr der erforderliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kann es schnell zu schweren Unfällen kommen. Bei vielen Autofahrern herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wie viel Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, ab wann ein Abstandsverstoß vorliegt und mit welcher Strafe im Bußgeldbescheid zu rechnen ist. Diese und weitere Fragen zu einem Bußgeldbescheid bezüglich eines Abstandsverstoßes sollen nachfolgend beantwortet werden.

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor, der mittels Bußgeldbescheid geahndet wird?

Dass ein Sicherheitsabstand von den Teilnehmern im Straßenverkehr eingehalten werden muss, ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. In § 4 Absatz 1 StVO heißt es, dass der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug groß genug sein muss, um noch anhalten zu können, wenn dieses plötzlich abbremst.

In Fahrschulen wird als Faustregel oft gelehrt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug dem halben Tachowert in Metern entsprechen sollte. Dies bedeutet, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Abstand von fünfzig Metern eingehalten werden sollte. Eine andere Möglichkeit den Sicherheitsabstand zum Vordermann zu kontrollieren, ist es, die Sekunden zu zählen. Innerorts sollte man einen Abstand von der in einer Sekunde zurückgelegten Distanz einhalten, außerhalb von Ortschaften einen Abstand von der in zwei bis drei Sekunden zurückgelegten Distanz.

Wird nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten, liegt ein Abstandsverstoß vor, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet wird.

 

Welche Strafen für einen Abstandsverstoß können im Bußgeldbescheid festgesetzt werden?

Die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe wird durch den Bußgeldkatalog ermittelt. Dabei wird berücksichtigt, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit war und wie kurz der Abstand war. Dabei wird der halbe Tachowert als Bemessungsgrundlage genommen und dann ermittelt, ob der Abstand weniger als fünf Zehntel, vier Zehntel, drei Zehntel, zwei Zehntel oder ein Zehntel des halben Tachowerts betrug.

Ein Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von unter 80 km/h hat nur eine Geldstrafe im Bußgeldbescheid zur Folge, maximal im Wert von fünfunddreißig Euro. Ein Abstandsverstoß bei einem Tempo von mehr als 80 km/h hat eine Geldbuße zwischen fünfundsiebzig und dreihundertzwanzig Euro und einen Punkt in Flensburg im Bußgeldbescheid zur Folge. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h wird im Bußgeldbescheid eine Geldstrafe zwischen fünfundsiebzig und dreihundertzwanzig Euro angeordnet, außerdem ein bis zwei Punkte in Flensburg und, wenn der Abstand weniger als drei Zehntel des halben Tachowerts beträgt, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ein Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h wird mit einer Geldstrafe zwischen hundert und vierhundert Euro und ein bis zwei eingetragenen Punkten in Flensburg im Bußgeldbescheid geahndet. Beläuft sich der Abstand auf weniger als drei Zehntel des halben Tachowerts, wird im Bußgeldbescheid außerdem ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot angeordnet.

Wichtig ist außerdem, dass der durch Bußgeldbescheid geahndete Abstandsverstoß nicht nur vorübergehend war. Ein vorübergehender Abstandsverstoß liegt zum Beispiel dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich ohne Vorwarnung abbremst oder wenn ein Fahrzeug auf der Autobahn die Spur wechselt und so den Abstand zu dem hinter ihm fahrenden Auto verkürzt. In einer solchen Situation muss der Fahrer des hinteren Fahrzeugs jedoch dafür Sorge tragen, den erforderlichen Abstand durch Abbremsen so schnell wie möglich wieder herzustellen. Wie lange er dafür Zeit hat,  ist strittig, im Normalfall gilt ein Abstandsverstoß auf einer Strecke zwischen hundertfünfzig und dreihundert Meter noch als vorübergehend und zieht keinen Bußgeldbescheid nach sich. Dabei ist immer auch auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Der Fahrer darf bei dem Versuch, den erforderlichen Abstand wiederherzustellen, nicht andere Verkehrsteilnehmer einer Unfallgefahr aussetzen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er bei zu dichtem Verkehr zu schnell abbremst.

Welche Messverfahren gibt es, um einen Abstandsverstoß zu ermitteln?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um einen Abstandsverstoß im Straßenverkehr zu ermitteln.

Am häufigsten kommt eine Messung der Abstände von Autobahnbrücken vor. Dabei wird mit einer Kamera eine Strecke von mehreren hundert Metern beobachtet. Aus den Standbildern lässt sich dann erkennen, ob ein durch Bußgeldbescheid zu ahndender Abstandsverstoß vorlag.

Eine weitere Möglichkeit ist die Abstandsmessung per Sensor, der in einem Polizeiauto integriert ist. Dieser misst den Abstand und die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge, während er gleichzeitig zur Beweisführung ein Video aufnimmt.

Außerdem ist noch eine Messung ohne technische Hilfsmittel möglich. Die Polizeibeamten folgen dem Fahrzeug auf einem anderen Autobahnstreifen über eine längere Strecke hinweg und prüfen, ob ein Abstandsverstoß vorliegt.

Alle genannten Methoden zur Abstandsmessung sind mehr oder weniger anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten, aus diesem Grund müssen immer auch Messtoleranzen miteinbezogen werden. Bei Abstandsmessungen von Brücken aus wird deshalb immer eine Toleranz von drei Metern zugunsten des Fahrers abgezogen. Bei Messungen durch Sensor versucht man, mögliche Verfälschungen durch einen Toleranzabzug von fünf Prozent zugunsten des Fahrers auszugleichen. Bei der Messung ohne technische Geräte muss eine noch höhere Messtoleranz mitberücksichtigt werden.

Abstandsverstoß wurde durch vorausfahrendes Fahrzeug verursacht

Häufig kommt es auch vor, dass das abrupte Abbremsen des vorausfahrenden Autos einen Bußgeldbescheid wegen Abstandsverstoß verursacht. Dem vorausfahrenden Fahrer ist es gemäß §4 Absatz 1 Satz 2 StVO verboten, ohne zwingenden Grund stark zu bremsen. Tut er dies, so trägt er eine Mitverantwortung an einem möglichen Auffahrunfall und dem daraus resultierenden Schaden. Bei einem Abstandsverstoß fällt diese Situation regelmäßig unter eine vorübergehende Abstandsunterschreitung, die keinen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Liegen Videoaufzeichnungen zu dem mittels Bußgeldbescheid geahndeten Abstandsverstoß vor ist es für den Betroffenen deshalb wichtig, Einsicht in die Aufzeichnungen einzufordern um dies beweisen zu können.

Fazit

Ein Abstandsverstoß kann im Straßenverkehr schnell zu einer Gefahrensituation führen. Aus diesem Grund wird im Bußgeldbescheid eine hohe Strafe für solche Vergehen festgesetzt. Die Messverfahren zur Feststellung eines Abstandsverstoß sind jedoch häufig anfällig für Fehler und oftmals wurde der im Bußgeldbescheid genannte Abstandsverstoß durch das vorausfahrende Fahrzeug verursacht. Aus diesem Grund sollte man immer Einsicht in die Videoaufzeichnungen des Vorfalls verlangen. So kann man beweisen, dass der Abstandsverstoß nur vorübergehender Natur war oder durch einen Dritten verursacht wurde und kann so möglicherweise einem Bußgeldbescheid entgehen.

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