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Geld vom Kindersparkonto abheben – dürfen Eltern das?

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Die Vorsorge für später kann nie früh genug beginnen und viele Eltern nutzen die Möglichkeit eines Sparkontos schon von Geburt Ihres Kindes an. Aber gehört das Geld auf einem solchen Sparkonto dann tatsächlich nur dem Kind oder darf man als Eltern dennoch frei darüber verfügen? Können Eltern ersparte Beträge für anfallende Kosten, die das Kind betreffen, aufbrauchen? All das erfahren Sie hier!

Wozu gibt es ein Sparkonto?

Bereits zur Geburt des neuen Bürgers legen viele Eltern ein Sparkonto (früher Sparbuch) an. Meist wird bis zum 18. Lebensjahr mehr oder weniger regelmäßig durch Eltern, Verwandte und Bekannte darauf eingezahlt. Das Konto soll dem Kind den Start in das eigene Leben erleichtern und wird häufig für den Führerschein oder Studienkosten genutzt.

Wem gehört das Sparkonto?

Sparbuchinhaber ist derjenige, der auch namentlich als Kontoinhaber eingetragen wurde. In der Regel wird der Name des Kindes eingetragen und somit ist das Kind Forderungsinhaber des Kontos. Bis das Kind aber selber über das Sparkonto verfügen kann, sind die Eltern als zweite Inhaber des Kontos auch verfügungsberechtigt und haben alleinige Vollmacht.

Wichtig:  Wer für sein Kind ein Sparkonto beantragen möchte, benötigt immer die Unterschrift des anderen Elternteils, außer bei alleinigem Sorgerecht!

Wie sieht es aus, wenn die Großeltern ein Konto angelegt haben?

Wird ein Sparkonto von Dritten, wie den Großeltern oder Paten angelegt, und an die Eltern übergeben, bedeutet dies nicht zwingend, dass auch die Eltern Forderungsinhaber sind und über das Geld frei verfügen dürfen. Wichtig ist, mit welchem Willen die Großeltern oder andere Dritte das Konto gegründet haben. Dies erkennt man oft daran, von wem und wofür Geld eingezahlt wurde. Ist es ausschließlich zum Wohle des Kindes bestimmt, dann dürfen Eltern auch nicht das Geld für eigene Anschaffungen nutzen, sondern es ist allein für das Kind vorgesehen!

Damit es hier nicht zu Schwierigkeiten kommt, für wen das Geld bestimmt war, sollten Großeltern oder Dritte bei der Einzahlung des Geldes immer einen aussagekräftigen Verwendungszweck angeben.

Darf man Geld vom Sparkonto des Kindes abheben?

Wer denkt, er kann das Geld vom Konto des Kindes abheben und für Möbel oder Geschenke an das Kind ausgeben, der irrt sich! Eltern müssen dem Kind einen angemessenen Lebensunterhalt bieten können und für alle Anschaffungen, wie Geschenke, Reisen, Kleidung etc. selber aufkommen. Nutzen Eltern das Sparkonto des Kindes für solche Ausgaben, dann können sie sich dem Kind gegenüber Schadensersatzpflichtig machen! Denn auch rechtlich gesehen ist das Geld (plus Zinsen), selbst wenn Eltern auch verfügungsberechtigt sind, alleine dem Kind zugeschrieben.

Es ist nur erlaubt, Geld vom Konto abzuheben, wenn es mit dem Kind abgesprochen ist und für Extraausgaben, die dem Kind zu Gute kommen (zum Beispiel Führerschein machen), genutzt wird.

Fazit

Eltern sollten das Geld auf dem Konto ihres Kindes lieber immer unangetastet lassen. Wer doch einmal fälschlicher Weise Geld vom Sparkonto des Kindes genutzt hat, sollte es dem Kind schnellstmöglich wieder zurückzahlen.

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