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Krankgeschrieben und trotzdem Arbeiten: Geht das?

© Andrey Popo / Fotolia

Arbeiten trotz Krankschreibung – Für manche Menschen bedeutet eine Krankschreibung ein Segen, dem Arbeitsalltag ein wenig zu entkommen, für andere hingegen kann sie einen echten Fluch darstellen, vor allem wenn die Zeit knapp und das Arbeitspensum hoch ist. Ein sehr weitläufiger Mythos ist, dass man sich vom Arzt zunächst „gesundschreiben“ müsse. Darf man trotz Krankschreibung also arbeiten? Wir klären Sie auf!

Zuhause bleiben bis arbeitsfähig?

Im Gegensatz zur weitläufigen Fehlvorstellung stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie die Krankschreibung juristisch genannt wird, kein Arbeitsverbot dar. Viel mehr ist sie lediglich eine Prognose des Arztes über die voraussichtlich Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und eine Bescheinigung dafür, dass eine solche Unfähigkeit zur Zeit der Ausstellung vorliegt.

Ist die Arbeitsfähigkeit schon früher hergestellt, kann man grundsätzlich ohne weiteres wieder zur Arbeit gehen.

Braucht man eine „Gesundschreibung“?

Nein, einer solchen Bescheinigung bedarf es nicht; darüber hinaus gibt es auch keine etwaige „Gesundschreibung“. Eines Arztbesuches bedarf es nicht, der Besuch, an dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde ist ausreichend.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Ebenso wie das Erfordernis einer angeblichen Gesundschreibung, stellt einen weiteren Mythos das Gerücht dar, man verliere während der Arbeit zur Zeit einer Krankschreibung seinen Versicherungsschutz und müsse für etwaige Arbeitsunfälle selbst aufkommen. Dies ist juristisch gesehen Unfug. Der Versicherungsschutz wird auch in diesem Fall gemäß §7 Absatz II des Sozialgesetzbuches Band 7 gewährleistet. Wer sich gesund fühlt und trotz Krankschreibung auf der Arbeit erscheint, hat damit keinen Einfluss auf seinen Versicherungsschutz. Dies gilt – wie sonst ebenfalls – auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstätte. Allerdings gilt stets für Krankgeschriebene und gesunde Arbeiter, dass ein Arbeitsunfall lediglich dann vorliegt, wenn er in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und diese dafür ursächlich ist.

Ganz unproblematisch ist das Bestehen des Versicherungsschutzes allerdings nicht. Denn der Arbeitnehmer ist als krankgeschriebener gegenüber der Versicherung verpflichtet, sich gewissenhaft für seine Genesung einzusetzen. Wer nun in die missliche Lage kommt, seine Krankheit zu unterschätzen, welche nach Wiederaufnahme der Arbeit wieder ausbricht, der kann versicherungsrechtliche Probleme auf sich ziehen – im Falle eines Falles kann der Versicherungsträger nämlich eine eigentlich nach §7 SGB VII bestehende Leistung verweigern, wenn es für eine grob fahrlässige und der Genesung entgegenstehende Aufnahme der Arbeit stichhaltige Ansatzpunkte gibt.

Vorsicht: Keine Fremdarbeiten!

Grundsätzlich ist es stets zulässig, auf der Arbeit zu erscheinen, sofern man sich gesund fühlt, auch wenn man derzeit krankgeschrieben ist. Wer nun aus Naivität auf die Idee kommt, er könne sich während der Krankschreibung bei einem anderen Arbeitgeber etwas dazuverdienen, irrt. Damit riskiert man eine fristlose Kündigung beim Arbeitgeber, natürlich nur sofern er diese Nebentätigkeit nicht genehmigt hat.

Darf der Chef mich bei einer Krankschreibung nach Hause schicken?

Ja! Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer, welcher dennoch auf der Arbeit erscheint, heimzuschicken. Eine solche Handlung ist grundsätzlich stets zulässig und ist juristisch als eine Ausübung seiner sogenannten Fürsorgepflicht zu werten.

Fazit

Auf Grundlage des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist eine Lohnfortzahlung bei Krankheit in aller Regel gewährleistet. Zwar handelt es sich bei der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich um eine Prognose, dennoch wird der Arzt als zumeist verständiger Experte feste Anhaltspunkte für den jeweilig angesetzten Krankschreibungszeitraum gehabt haben. Überschätzen Sie sich lieber nicht und gehen auf Nummer sicher – damit Sie auch langfristig wieder gesund bleiben. Dann haben sowohl Sie, als auch Ihr Arbeitgeber etwas davon.

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