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Ihre Rechte beim Praktikum – Praktikanten aufgepasst!

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Ihre Rechte beim Praktikum – Wer in den Beruf einsteigt, ohne zuvor ein Praktikum absolviert zu haben, gilt heutzutage als Ausnahme. Bereits in der Schule können Sozial- und Schnupperpraktika zur Pflicht werden, spätestens im Rahmen des Studiums fordern die meisten Universitäten über fast alle Fachrichtungen hinweg den Abschluss eines Praktikums. Zumeist stellt ein Praktikum für Arbeitgeber und Praktikanten eine win-win-Situation dar – Wichtige Berufs- und Praxiserfahrungen, sowie Referenzen für die Zukunft auf der einen, eine günstige, mitunter kostenlose, Arbeitskraft auf der anderen Seite. Doch leider kann es auch vorkommen, dass Praktikanten bedingt durch Ihre mangelnde Berufserfahrung und ein teils geringes Selbstbewusstsein ausgenutzt werden. Welche Rechte Sie als Praktikant haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Praktikant(in) – Was ist das eigentlich?

Eine gesetzliche Definition des Praktiktanten gibt es nicht, allerdings definiert das Bundesarbeitsgericht den Praktikanten als „vorübergehend in einem Betrieb praktisch Tätigen, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. […] Demnach steht bei einem Praktikantenverhältnis ein Ausbildungszweck im Vordergrund (BAG, 6 AZR 564/01).“

Es kommt also darauf an, dass der Schwerpunkt des Rechtsverhältnisses in der Aus- und Fortbildung liegt. Dann fällt der Praktikant nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers.

Praktikanten sind auch klar von Auszubildenden (Azubis) abzugrenzen, welche in eine ganzheitliche und vollständige Ausbildung eingebunden sind und deren betriebliche Tätigkeit dem Erwerb einer Berufsausbildung dient.

Die tatsächliche Bezeichnung, egal ob Praktikant, Trainee, Volontär etc., ist zunächst unerheblich. Es kommt stets auf die faktische Gestaltung des Arbeitsverhältnisses an.

Hat ein Praktikant einen Anspruch auf Vergütung?

Jein. Dies ist abhängig von der Art des Praktikums. Diese werden nämlich in zwei Gruppen geteilt:

Pflichtpraktika, welche während des Studiums oder zu dessen Zulassung von der Studienordnung gefordert werden. Damit ist das Praktikum nach der jeweiligen Studien- oder Immatrikulationsordnung für den Erwerb des Abschlusses bzw. die Zulassung zum Studium Pflicht. Ein Pflichtpraktikum liegt nicht erst dann vor, wenn die Ausbildungsstätte konkret den Studenten an seine Praktikumsstelle vermittelt oder verweist. Pflichtpraktikanten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung.

Freiwillige Praktika, welche in keinem Zusammenhang zu Schule, Ausbildung oder Beruf stehen. Die begründen einen Anspruch auf Vergütung, sofern das Praktikum über einen Monat dauert und der Praktikant aktiv im Betrieb tätig ist.

Der Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gilt auch für Praktikanten, allerdings nicht für Pflichtpraktika und  freiwilligen Praktika bis 3 Monate.

Arbeitszeiten im Praktikum

In Bezug auf die Arbeitszeit werden Praktikanten grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt. Es gelten also die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), weshalb eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden in der Regel nicht überschritten werden darf (§3 Satz 1 ArbZG). Auch die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gem. §5 Absatz I ArbZG ist für Praktikanten Pflicht.

Für Überstunden oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen stehen Praktikanten, wie auch regulären Arbeitnehmern, Ausgleiche zu.

Recht auf Urlaub im Praktikum

Neben einer Vergütung haben freiwillige Praktikanten auch ein Recht auf Urlaub, grundsätzlich 2 Tage pro Monat. Pflichtpraktikanten haben von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Urlaub.

Anspruch auf ein Praktikumszeugnis

Praktikanten, egal ob freiwillig oder verpflichtend, haben einen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Hierbei kann vom Praktikanten auch ein sogenanntes Qualifiziertes Zeugnis verlangt werden, welches neben einer reinen Teilnahme- und Tätigkeitsbestätigung auch Angaben über Verhalten und Leistung beinhält. Darüber hinaus haben sie das Recht, sich vom Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung als Nachweis über die Dauer des Praktikums ausstellen zu lassen.

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