Startseite » Allgemein » Schockbilder auf Zigarettenschachteln – Was ist zu beachten?
Allgemein

Schockbilder auf Zigarettenschachteln – Was ist zu beachten?

© Knut Wiarda / Fotolia

Schockbilder auf Zigarettenschachteln sind seit dem 20.05.2016 Pflicht in Deutschland – auf sämtlichen Tabakwaren müssen Schockbilder abgebildet sein. Das stört nicht nur den Endverbraucher sondern auch die Tabakindustrie. Welche Auswirkungen das haben wird, bleibt abzuwarten. Experten gehen davon aus, dass die Verpflichtung zumindest für kleine Tabakunternehmen ein Problem darstellt und diese langfristig mit hohen Umsatzeinbußen rechnen müssen.

Hat die Änderung Auswirkung auf die Zigarettenindustrie und auf mögliche Umsatzverluste?

Fakt ist: einige Zigarettenmarken sind zwischenzeitlich verschwunden. Der Aufwand für die Druckumstellung ist insbesondere bei Nischenprodukten schlichtweg zu groß. Auch wurden von manchen Herstellern zwei Marken zu einer zusammengeführt. Der Geschäftsführer des deutschen Zigarettenverbandes erklärt aber auch, dass die großen Konzerne, mit wenigen aber umsatzstarken Marken, keine nennenswerten Probleme bei der Umstellung hatten.

Die deutschen Hersteller hingegen beklagen eine Benachteiligung gegenüber Konkurrenten. Vor allem in den osteuropäischen Nachbarländern hatten die Hersteller mehr Zeit und somit Wettbewerbsvorteile. So konnten Konzerne etwa in Polen, Tschechien und Ungarn die EU-Vorgaben später umsetzen und nicht wie in Deutschland seit dem 20. Mai.

Es ist fraglich, ob den dadurch benachteiligten Unternehmen Schadenersatzansprüche zustehen. Wettbewerb und Konkurrenz gehören zum Geschäft und sind kein Grund, um sich mögliche Umsatzverluste ersetzen zu lassen.

Schockbilder: Wie kam es zu der Veränderung?

Seit dem 20. Mai diesen Jahres legen die EU-Tabakrichtlinien neue Gesetze fest. Es sollen zweidrittel der Zigarettenschachteln mit abschreckenden Bildern versehen werden. Die Politik hofft, durch diesen Beschluss das Verlangen nach Tabak zu minimieren. In der Tat ist der Mensch eher dazu bereit, auf die täglichen Zigaretten zu verzichten, wenn dem potenziellen Käufer Schockbilder vermittelt werden. Diese Bilder müssen sogar auf der vorderen Seite der Verpackung abgebildet sein und dürfen nicht mal mehr vom Hersteller selbst beliebig auf die Packung angebracht werden.

Fazit

Die großen Verlierer durch diesen Beschluss werden mit Sicherheit die kleinen Zigarettenunternehmen sein, die vor großen Herausforderungen stehen, diese Bedingung, abschreckende Bilder eigenständig anbringen zu müssen, finanziell zu ertragen. Den großen bekannten Marken, die sich auf bestimmte Sorten spezialisiert haben, dürfte die Umstellung keine große Hürde darstellen. Diese sind schon stark in der Innovation und Werbung des Produkts vertreten und sollten durch weitere Herstellungsmaßnahmen der Bilder keine Probleme sehen.

Sicherlich positiv wird diese Maßnahme den Tabakkonsum der Endverbraucher beeinflussen, welcher aus dem gesundheitlichen Aspekt zufriedenstellend ist. Die Nachfrage nach Zigaretten ist nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. 2013 rauchten bereits nur noch 29% der männlichen Bevölkerung ab dem 15. Lebensjahr sowie 20% der Frauen.

5/5 - (1 vote)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Schockbilder auf Zigarettenschachteln - Was ist zu beachten?

Send this to a friend