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Hallo, ich habe mich vor einigen Monaten in Berlin angemeldet. Hierfür hatte ich von meinem Vermieter Wohnungsgeberbestätigung, in der er als Wohnungseigentümer aufgeführt war. Nun habe ich erfahren, dass er die Wohnung gar nicht besitzt. Daher ist die dem Meldeamt vorgelegte Wohnungsgeberbestätigung inkorrekt (Zusatzangabe wer Wohnungseigentümer ist, wenn ungleich Wohnungsgeber). Habe ich (und er?) nun ggf. mit einer Strafe zu rechnen? Würde es Sinn machen, das Einwohnermeldeamt diesbezüglich zu kontaktieren? Viele Grüße

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